Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Ziel und Zweck der Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, ist die Vorbereitung der Schaffung von Baurechten für gewerbliche Ansiedlungen. Westlich der Brüsseler Allee sind als Ergänzung und Arrondierung des GIPCO Flächen für die Landwirtschaft im Umfang von ca. 0,9 ha als Änderung in gewerbliche Bauflächen vorgesehen. Durch die Änderung können sinnvolle Grundstückszuschnitte erfolgen. Die Flächen arrondieren Parzellen, welche unmittelbar an die Brüsseler Allee anschließen und sind somit bereits erschlossen. Gleichzeitig soll im südlichen Bereich eine Fläche von ca. 1,3 ha von gewerblichen Bauflächen in Flächen für die Landwirtschaft geändert werden.
Mit E-Mail vom 26.10.2020 bestätigt die Bezirksregierung Köln, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz an die Ziele der Raumordnung angepasst ist. Parallel zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, wird das Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XIX/1 „Industrie- und Gewerbepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, durchgeführt. In seiner Sitzung vom 17.11.2020 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie des Bezirksausschusses Hetzerath/Granterath durchzuführen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 7 am 08.04.2022 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 19.04.2022 bis 27.04.2022 im Rathaus der Stadt Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen vorgetragen.
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 28.03.2022 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath wurde aufgrund örtlicher Zuständigkeit mit Schreiben vom 20.04.2022 beteiligt. Die Planung befindet sich nicht im Zuständigkeitsbereich des Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte. Die Grenze bildet die Brüsseler Allee.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“ Finanzielle Auswirkungen: Für die Erarbeitung des Bebauungsplanes stehen im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 090100 542940 „Räumliche Planung / Planungs- und Gutachterkosten“ Haushaltsmittel zur Verfügung. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte
Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||