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Beschluss: „Die Aufstellung einer Stellplatzsatzung entsprechend der Vorlage der Verwaltung wird beschlossen, die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Zugleich soll die Satzung der Stadt Erkelenz über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Bauordnung NRW vom 01.03.2000 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 29.07.2003 (in Kraft treten am 01.09.2003) außer Kraft treten.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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