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Tatbestand: Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 24.06.2020 die Gründung der Kooperation Klärschlamm Poolgesellschaft mbH (KKP) beschlossen. Als Vertreter der Stadt Erkelenz gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung in der Gesellschafterversammlung wurde der Technische Beigeordnete benannt.
Es macht Sinn, hier auch einen Stellvertreter für die Vertretung der Stadt Erkelenz zu benennen. Von Seiten der Verwaltung wird der Stadtkämmerer vorgeschlagen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Als Stellvertreter für den Technischen Beigeordneten in der Gesellschafterversammlung der Kooperation Klärschlamm Poolgesellschaft mbH (KKP) wird der Stadtkämmerer benannt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine
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