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Vorlage - /012/2022  

 
 
Betreff: Benennung eines Stellvertreters für die Gesellschafterversammlung der Kooperation Klärschlamm Poolgesellschaft mbH (KKP)
Status:öffentlich  
Federführend:Techn. Beigeordneter   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
08.06.2022 
12. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.06.2022 
11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.06.2022 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 24.06.2020 die Gründung der Kooperation Klärschlamm Poolgesellschaft mbH (KKP) beschlossen. Als Vertreter der Stadt Erkelenz gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung in der Gesellschafterversammlung wurde der Technische Beigeordnete benannt.

 

Es macht Sinn, hier auch einen Stellvertreter für die Vertretung der Stadt Erkelenz zu benennen. Von Seiten der Verwaltung wird der Stadtkämmerer vorgeschlagen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„Als Stellvertreter für den Technischen Beigeordneten in der Gesellschafterversammlung der Kooperation Klärschlamm Poolgesellschaft mbH (KKP) wird der Stadtkämmerer benannt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine