TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung |
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Ö 2 |
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Bericht aus dem Stadtmarketing |
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Ö 3 |
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Berichte über laufende Baumaßnahmen |
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Ö 4 |
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Angelegenheiten - Stadtentwicklung |
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Ö 4.1 |
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18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen in Katzem), Erkelenz-Katzem
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss |
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A 61/372/2016 |
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Ö 4.2 |
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Bebauungsplan Nr. XIV "In Katzem/Hohlstraße/Zum Eichhof", Erkelenz-Katzem
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB |
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A 61/373/2016 |
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Ö 4.3 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI "Bauxhof", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowieSatzungsbeschluss gem. § 10 BauGB |
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A 61/374/2016 |
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Ö 4.4 |
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Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße/südl. A 46", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB |
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A 61/375/2016 |
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Ö 4.5 |
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12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/376/2016 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ |
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13.09.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
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Ö 4.5 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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15.09.2016 - Hauptausschuss |
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Ö 3.5 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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21.09.2016 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 2.5 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 5 |
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Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung |
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Ö 5.1 |
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Erkelenz, Aachener Straße, abwasserseitige Erschließung des ehemaligen REWE-Geländes
hier: Baubschluss |
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A 66/361/2016 |
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Ö 5.2 |
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Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Stadt Erkelenz, Fortschreibung 2016-2021 (Nachtrag gemäß Forderung BezReg. Köln) (Anmerk.: Die Überarbeitung des Abwasserbeseitiungskonzeptes der Stadt Erkelenz soll vorgestellt und dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen werden.) |
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A 66/362/2016 |
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Ö 6 |
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Angelegenheiten - kaufmännische Betriebsleitung |
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Ö 6.1 |
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Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 12 Abs. 2 der Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz vom 05. Oktober 2011 (Anmerk.: Soweit zum Sitzungszeitpunkt eine entscheidungsreife Sitzungsvorlage vorliegt, soll diese dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.) |
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A 20/002/2016 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2.2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2.3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2.4 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3.1 |
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(nichtöffentlich) |
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