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Tatbestand: In seiner Sitzung am 02.07.2014 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem), Erkelenz-Katzem, beschlossen und beschlossen die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich zu beteiligen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 21 vom 14.11.2014 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.11.2014 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 14.10.2014 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange – zur Beschlussvorlage der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem), Erkelenz-Katzem aufgelistet.
3.Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich wurde mit Schreiben vom 14.10.2014 beteiligt. Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 12.11.2014 vorgestellt. Hinsichtlich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde keine Stellungnahme eingereicht bzw. ein Beschluss gefasst.
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 10.03.2015, des Hauptausschusses vom 12.03.2015 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 18.03.2015 wurde der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 26 vom 18.12.2015 in der Zeit vom 04.01.2016 bis 05.02.2016 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange – zur Beschlussvorlage der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem), Erkelenz-Katzem aufgelistet.
In dieser Sitzung soll über die während des Aufstellungsverfahrens der Änderung des Flächennutzungsplanes, hier der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem), Erkelenz-Katzem soll in dieser Sitzung beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „.1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem), Erkelenz-Katzem, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem), Erkelenz-Katzem, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem), Erkelenz-Katzem, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlagen: Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem), Erkelenz-Katzem
Übersicht über den Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem), Erkelenz-Katzem
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