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Vorlage - A 66/361/2016  

 
 
Betreff: Erkelenz, Aachener Straße, abwasserseitige Erschließung des ehemaligen REWE-Geländes
hier: Baubschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
13.09.2016 
13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Im Rahmen der geplanten Entwicklung des ehemaligen REWE-Geländes an der Aachener Straße wurde in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer die Entwässerungs- und Erschließungssituation mit Abschluss eines Erschließungsvertrages (15.08.2016) im Einklang mit den gegebenen bauleitplanerischen Randbedingungen geregelt.

 

Die Stadt Erkelenz ist im Rahmen ihrer Aufgabe zur Abwasserbeseitigung verpflichtet, eine ordnungsgemäße und leistungsstarke Entwässerungslösung zur Verfügung zu stellen. Das bedingt im Umfeld des zu entwickelnden Geländes zusätzliche Investitionen in die öffentliche Abwasserinfrastruktur.

 

Im Bereich der Paul-Rüttchen-Straße ist vorgesehen, den bestehenden Regenwasser- und Schmutzwassersammler bis zum neuen Übergabepunkt zu verlängern. Im Bereich der Aachener Straße soll von der Gewerbestraße Süd aus der vorhandene Kreisverkehr mit einem Schmutz- und Regenwasserkanal unterfahren werden, um einen neuen Anschlusspunkt für die Abwasserableitung bereit zu stellen. Die geplanten Maßnahmen werden in der Ausschusssitzung vorgestellt.

 

Mit den Baumaßnahmen soll zeitgleich mit den anstehenden privaten Baumaßnahmen auf dem REWE-Gelände noch in diesem Herbst begonnen werden. Die Gesamtkosten einschließlich Gutachter-, Ingenieur- und Bauleistungen belaufen sich auf ca. 380.000 Euro.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.Die Verwaltung wird beauftragt, die kanalseitige Erschließung im Bereich Aachener Straße und Paul-Rüttchen-Straße gemäß dem Plan mit der Nr. 670.1.401 herzustellen.

 

2. Es werden folgende Maßnahmen im Vermögensplan 2016 ff. zur Umsetzung der unter Punkt 1 aufgeführten Maßnahme eingerichtet:

 

2.1A11020024 Kanalverlängerung Gewerbestraße-Süd (Erschließung ehemaliges Rewe-Gelände),

2.2 A11020025 Kanalverlängerung Paul-Rüttchen- Str. (Erschließung ehemaliges Rewe-Gelände).

 

3.Zur Finanzierung der unter Punkt 1 aufgeführten außerplanmäßigen Maßnahme werden bei den Maßnahmen:

 

3.1A11020024 in 2016 Auszahlungsmittel von 200.000 Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 80.000 Euro und

3.2A11020025 in 2016 Auszahlungsmittel von 20.000 Euro sowie eine Ver-pflichtungsermächtigung von 80.000 Euro

 

bereitgestellt.

 

4. Die unter Punkt 3 aufgeführten außerplanmäßigen Auszahlungen sowie die aufgeführten außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden durch

 

4.1Auszahlungseinsparungen von 220.000 Euro bei der Maßnahme A11020076 – Hochwasserrückhaltebecken Beeckbach – sowie durch

4.2Kürzung der Verpflichtungsermächtigungen von 160.000 Euro bei der Maßnahme A 11020076 – Hochwasserrückhaltebecken Beeckbach –

 

gedeckt. “


Finanzielle Auswirkungen:

380.000,00 Euro