Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 61/373/2016  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. XIV "In Katzem/Hohlstraße/Zum Eichhof", Erkelenz-Katzem
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
13.09.2016 
13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
15.09.2016 
14. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.09.2016 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 4.2 Stellungnahme Öffentlichkeit u Behörden u TÖB BBP Nr. XIV  
A 4.2 Uebersicht Geltungsbereich BBP Nr. XIV  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 02.07.2014  hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem – Hohlstraße – Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, beschlossen und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  sowie den Bezirksausschuss  Erkelenz-Lövenich zu beteiligen.

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 21 vom 14.11.2014 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.11.2014 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

2.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom       14.10.2014 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem – Hohlstraße – Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, aufgelistet.

 

3.Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich wurde mit Schreiben vom 14.10.2014 beteiligt. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung am 12.11.2014 vorgestellt. Hinsichtlich des Bebauungsplanes  wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Lövenich befürwortet die vorgestellten Planungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem – Hohlstraße – Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

  1.               Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen,  Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 10.03.2015, des Hauptausschusses vom 12.03.2015 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 18.03.2015 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem - Hohlstraße – Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 26 vom 18.12.2015 in der Zeit vom 04.01.2016 bis 05.02.2016 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden  abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem – Hohlstraße – Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, aufgelistet.

 

In dieser Sitzung soll über die im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes vorgetragenen Stellungnahmen, hier während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. XIV „In Katzem – Hohlstraße – Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, soll in dieser Sitzung als Satzung Gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„.1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung  gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem – Hohlstraße – Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem – Hohlstraße – Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem – Hohlstraße – Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Bebauungsplan Nr. XIV „In Katzem – Hohlstraße – Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt.


Anlagen:

Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem – Hohlstraße – Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem

 

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem – Hohlstraße – Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 4.2 Stellungnahme Öffentlichkeit u Behörden u TÖB BBP Nr. XIV (242 KB)      
Anlage 2 2 A 4.2 Uebersicht Geltungsbereich BBP Nr. XIV (514 KB)