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Vorlage - A 20/002/2016  

 
 
Betreff: Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 12 Abs. 2 der Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz vom 05. Oktober 2011
Status:öffentlich  
Federführend:Kaufmännische Betriebsleitung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
13.09.2016 
13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Im Vermögensplan 2016 des Städtischen Abwasserbetriebes sind bei der Maßnahme A11020908 – Kanalhausanschlüsse – insgesamt 80.000 € an Auszahlungen für die Herstellung von Hausanschlüssen vorgesehen. In gleicher Höhe sind diese Auszahlungen von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu erstatten. Demzufolge weist der Vermögensplan 2016 auch eine Einzahlung von 80.000 € aus.

 

Von der technischen Betriebsleitung wurde nunmehr signalisiert, dass aufgrund der Niedrigzinsphase eine gesteigerte Bautätigkeit im Erkelenzer Stadtgebiet festzustellen ist. Daneben wurde im Rahmen der Kontrolle der Angaben für die Veranlagung von  Niederschlagswassergebühren festgestellt, dass bei einigen Grundstücken noch kein Kanalhausanschluss vorhanden ist bzw. war. Beide Sachverhalte führen dazu, dass in 2016 vermehrt Kanalhausanschlüsse hergestellt werden müssen und dadurch der Ansatz im Vermögensplan für die Herstellung von Kanalhausanschlüssen bis zum Jahresende nicht ausreichen wird. Es wird damit gerechnet, dass bis zum Jahresende Mehrauszahlungen von 120.000 € bei der Maßnahme A11020908 entstehen werden. Ein Großteil dieser Summe wird durch erhöhte Einzahlungen bei Maßnahme A11020908 kompensiert werden können. Aufgrund der zeitlich verzögerten Abrechnung mit den jeweiligen Grundstückseigentümern ist der restliche Betrag durch Auszahlungsreduzierungen bei einer anderen Maßnahme zu kompensieren. 

 

In der aktuellen Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes sieht § 12 Absatz 1 vor, dass überplanmäßige Auszahlungen, die den Ansatz im Vermögensplan um mehr als 10 %, mindestens aber 50.000 € überschreiten, der vorherigen Zustimmung des Ausschusses bedürfen. Beide Kriterien sind im vorliegenden Sachverhalt erfüllt.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der überplanmäßigen Auszahlung von 120.000 € bei der Maßnahme

A 11020908 – Kanalhausanschlüsse - wird zugestimmt. Die Deckung dieser zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch Mehreinzahlungen von 80.000 € bei der Maßnahme A 11020908 – Kanalhausanschlüsse – sowie durch Auszahlungsreduzierungen von 40.000 € bei der Maßnahme A 11020902 – Anpassungsmaßnahmen bei der ARA Erkelenz-Mitte - .“


Finanzielle Auswirkungen:

Auszahlungen von 120.000  €