Bürgerinformationssystem
Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1.Die Verwaltung wird beauftragt, die kanalseitige Erschließung im Bereich Aachener Straße und Paul-Rüttchen-Straße gemäß dem Plan mit der Nr. 670.1.401 herzustellen.
2. Es werden folgende Maßnahmen im Vermögensplan 2016 ff. zur Umsetzung der unter Punkt 1 aufgeführten Maßnahme eingerichtet:
2.1A11020024 Kanalverlängerung Gewerbestraße-Süd (Erschließung ehemaliges Rewe-Gelände), 2.2 A11020025 Kanalverlängerung Paul-Rüttchen- Str. (Erschließung ehemaliges Rewe-Gelände).
3.Zur Finanzierung der unter Punkt 1 aufgeführten außerplanmäßigen Maßnahme werden bei den Maßnahmen:
3.1A11020024 in 2016 Auszahlungsmittel von 200.000 Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 80.000 Euro und 3.2A11020025 in 2016 Auszahlungsmittel von 20.000 Euro sowie eine Ver-pflichtungsermächtigung von 80.000 Euro
bereitgestellt.
4. Die unter Punkt 3 aufgeführten außerplanmäßigen Auszahlungen sowie die aufgeführten außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden durch
4.1Auszahlungseinsparungen von 220.000 Euro bei der Maßnahme A11020076 – Hochwasserrückhaltebecken Beeckbach – sowie durch 4.2Kürzung der Verpflichtungsermächtigungen von 160.000 Euro bei der Maßnahme A 11020076 – Hochwasserrückhaltebecken Beeckbach –
gedeckt. “ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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