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Vorlage - A 61/375/2016  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße/südl. A 46", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
13.09.2016 
13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
15.09.2016 
14. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.09.2016 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 4.4 Stellungnahme TÖB BBP G02.3-3 Tenholter Strasse-suedlA46  
A 4.4 Übersicht Geltungsbereich BBP G02.3-3  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 01.03.2016  hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,  Wirtschaftsförderung und Betriebe der Stadt Erkelenz die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, beschlossen und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  sowie den Bezirksausschuss  Erkelenz-Lövenich zu beteiligen.

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 8 vom 01.04. 2016 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 12.04.2016 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

2.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB.

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom       23. 03. 2016 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, aufgelistet.

 

3.Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 29. 03.2016 beteiligt. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung am 30. 06. 2016 vorgestellt. Hinsichtlich des Bebauungsplanes  wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte beschliesst den Tagesordnungspunkt nur als Berichte zu behandeln.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

  1.               Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen,  Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 21.06. 2016, des Hauptausschusses vom 23. 06. 2016 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 29. 06. 2016 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 vom 08. 07. 12016 in der Zeit vom 18. 07. 2016 bis 19. 08. 2016 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden  nur abwägungsrelevante Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlich her Belange vorgetragen. Aus der Öffentlichkeit kamen keine Stellungnahmen.

Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, aufgelistet.

 

In dieser Sitzung soll über die während des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes, hier der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„.1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung  gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.Der Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung ist mit der Tenholter Straße gesichert.


Anlagen:

Anlagen - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte

 

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 4.4 Stellungnahme TÖB BBP G02.3-3 Tenholter Strasse-suedlA46 (270 KB)      
Anlage 2 2 A 4.4 Übersicht Geltungsbereich BBP G02.3-3 (127 KB)