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Tagesordnung - 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe  

 
 
Bezeichnung: 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Datum: Di, 13.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung      
Ö 2  
Bericht aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Berichte über laufende Baumaßnahmen      
Ö 4     Angelegenheiten - Stadtentwicklung      
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen in Katzem), Erkelenz-Katzem hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 61/372/2016  
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. XIV "In Katzem/Hohlstraße/Zum Eichhof", Erkelenz-Katzem hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/373/2016  
Ö 4.3  
Enthält Anlagen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI "Bauxhof", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowieSatzungsbeschluss gem. § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/374/2016  
Ö 4.4  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße/südl. A 46", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/375/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„.1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung  gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.Der Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

   
    13.09.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 4.4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„.1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung  gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.Der Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 4.4 Stellungnahme TÖB BBP G02.3-3 Tenholter Strasse-suedlA46 (270 KB)      
   
    15.09.2016 - Hauptausschuss
    Ö 3.4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.Der Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 3.4 Stellungnahme TÖB BBP G02.3-3 Tenholter Strasse-suedlA46 (270 KB)      
Anlage 2 2 A 3.4 Übersicht Geltungsbereich BBP G02.3-3 (127 KB)      
   
    21.09.2016 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 2.4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.Der Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 2.4 Stellungnahme TÖB BBP G02.3-3 Tenholter Strasse-suedlA46 (270 KB)      
Anlage 2 2 A 2.4 Übersicht Geltungsbereich BBP G02.3-3 (127 KB)      
Ö 4.5  
Enthält Anlagen
12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/376/2016  
Ö 5     Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung      
Ö 5.1  
Erkelenz, Aachener Straße, abwasserseitige Erschließung des ehemaligen REWE-Geländes hier: Baubschluss  
A 66/361/2016  
Ö 5.2  
Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Stadt Erkelenz, Fortschreibung 2016-2021 (Nachtrag gemäß Forderung BezReg. Köln) (Anmerk.: Die Überarbeitung des Abwasserbeseitiungskonzeptes der Stadt Erkelenz soll vorgestellt und dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen werden.)  
Enthält Anlagen
A 66/362/2016  
Ö 6     Angelegenheiten - kaufmännische Betriebsleitung      
Ö 6.1  
Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 12 Abs. 2 der Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz vom 05. Oktober 2011 (Anmerk.: Soweit zum Sitzungszeitpunkt eine entscheidungsreife Sitzungsvorlage vorliegt, soll diese dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.)  
A 20/002/2016  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 2.1     (nichtöffentlich)      
N 2.2     (nichtöffentlich)      
N 2.3     (nichtöffentlich)      
N 2.4     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)