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Tagesordnung - 24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 25.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mandatsverzicht des Ratsherrn Robert Terek und Einführung und Verpflichtung des Ratsherrn Michael Königs  
A 10/948/2013  
Ö 2  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Partnerschaftskomitees am 04.09.2013      
Ö 3.1  
40-jähriges Jubiläum Städtepartnerschaft mit Saint-James 2014 hier: Grobkonzept und Finanzierung der Teilnahme an den Feierlichkeiten in Saint-James  
A 10/931/2013  
Ö 4     Angelegenheit/en aus der 5. Sitzung des Schulausschusses am 12.09.2013      
Ö 4.1  
Stand der Überlegungen zur Umsetzung der VN-Behindertenkonvention in den Schulen der Stadt Erkelenz - Inklusion  
A 40/251/2013  
Ö 5     Angelegenheit/en aus der 4. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 16.09.2013      
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Abgrenzungs- und Platzierungskonzept des Umsiedlungsstandortes Erkelenz-Nord für die Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath  
Enthält Anlagen
A 61/268/2013  
Ö 6     Angelegenheit/en aus der 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 17.09.2013      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. I/15 "Südpromenade/Aachener Straße", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/272/2013  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. VI/3 "Roermonder Straße/Venloer Straße", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/273/2013  
Ö 7  
Neuordnung der WestEnergie und Verkehr GmbH (west) - Grundsatzbeschluss  
Enthält Anlagen
A 20/267/2013  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2012 gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW  
A 20/265/2013  
Ö 9  
Zustimmung zu den Grundsätzen über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen  
A 20/266/2013  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Hinsichtlich der Regelung zur Übertragung von Aufwendungen und Auszahlungen nach § 22 GemHVO wird folgendem Vorschlag des Bürgermeisters zugestimmt:

 

  1. Ermächtigungsübertragungen sind grundsätzlich nur im investiven Bereich möglich.
  2. Ermächtigungsübertragungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen  jedoch längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in Benutzung genommen werden konnte.
  3. Baumaßnahmen und Beschaffungen können bis zur Höhe ihres am Ende des Haushaltsjahres bestehenden Ermächtigungsansatzes ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden.“

 

   
    18.09.2013 - Hauptausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Hinsichtlich der Regelung zur Übertragung von Aufwendungen und Auszahlungen nach § 22 GemHVO wird folgendem Vorschlag des Bürgermeisters zugestimmt:

 

  1. Ermächtigungsübertragungen sind grundsätzlich nur im investiven Bereich möglich.
  2. Ermächtigungsübertragungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen  jedoch längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in Benutzung genommen werden konnte.
  3. Baumaßnahmen und Beschaffungen können bis zur Höhe ihres am Ende des Haushaltsjahres bestehenden Ermächtigungsansatzes ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    25.09.2013 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Hinsichtlich der Regelung zur Übertragung von Aufwendungen und Auszahlungen nach § 22 GemHVO wird folgendem Vorschlag des Bürgermeisters zugestimmt:

 

  1. Ermächtigungsübertragungen sind grundsätzlich nur im investiven Bereich möglich.
  2. Ermächtigungsübertragungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen  jedoch längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in Benutzung genommen werden konnte.
  3. Baumaßnahmen und Beschaffungen können bis zur Höhe ihres am Ende des Haushaltsjahres bestehenden Ermächtigungsansatzes ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 10  
Enthält Anlagen
3. Änderung/Erweiterung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003  
Enthält Anlagen
A 60/092/2013  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Widmung von Straßen im Stadtgebiet Erkelenz hier: Stadtbezirke 01 (Erkelenz, Bellinghoven), 02 (Gerderath), 05 (Granterath, Hetzerath), 06 (Katzem, Lövenich), 07 (Kückhoven) und 08 (Terheeg, Venrath, Wockerath)  
Enthält Anlagen
A 30/153/2013  
Ö 12  
Gendergerechte Sprache im dienstlichen Schriftverkehr und in Sitzungsvorlagen (Anmerkung: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 10.07.2013)  
A 10/949/2013  
Ö 13  
Besetzung der Ausschüsse und Gremien  
A 10/950/2013  
Ö 14  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 21.06.2013 bis 06.09.2013  
Enthält Anlagen
A 20/270/2013  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)