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Vorlage - A 10/948/2013  

 
 
Betreff: Mandatsverzicht des Ratsherrn Robert Terek und Einführung und Verpflichtung des Ratsherrn Michael Königs
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
25.09.2013 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Würdigung und Dank

 

In der letzthin stattgefundenen Sitzung des Hauptausschusses habe ich mitteilen müssen, dass Ratsherr Robert Terek vor mir als amtierender Wahlleiter seinen Mandatsverzicht erklärt und eigenhändig unterzeichnet hat. Als Nachfolger wurde von mir letztlich Herr Michael Königs, und zwar als Nachrücker gem. Reserveliste der CDU, für den ausgeschiedenen Robert Terek festgestellt.

 

Bevor ich nun zur anstehenden „Einführung und Verpflichtung“ des neuen Ratsmitgliedes komme, möchte ich die Gelegenheit nutzen und Herrn Terek den ganz herzlichen Dank der Stadt Erkelenz für sein ehrenamtliches Engagement in Rat und Ausschüssen aussprechen.

 

 

Nachfolge im Rat

 

Zwischenzeitlich hat – wie in der vergangenen Woche mitgeteilt - Herr Michael Königs mit am 06.09.2013 eingegangener schriftlicher Annahmeerklärung die Ersatzbestellung als Nachfolger von Herrn Terek angenommen.

 

Am 16.09.2013 wurde die Feststellung des neuen Ratsmitgliedes in der vorgeschriebenen Form im Amtsblatt der Stadt Erkelenz gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes öffentlich bekannt gemacht und die Kommunalaufsicht hierüber in Kenntnis gesetzt.

 

Einsprüche, die gegen die Ersatzbestellung gerichtet gewesen wären, sind nach Veröffentlichung nicht eingegangen. Da gemäß § 36 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz der gewählte Bewerber die Mitgliedschaft im Rat ohnehin mit dem Eingang der auf die Benachrichtigung nach § 35 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz vorgesehenen Annahmeerklärung beim zuständigen Wahlleiter erwirbt, ist Herr Königs mit dem 06.09.2013 Ratsmitglied geworden.

 

Hierzu meine herzlichen Glückwünsche.

 

Ich stelle fest, dass die Voraussetzungen, Herrn Königs als Ratsmitglied einzuführen, damit vorliegen.

 

Die Verpflichtungserklärung, die dem zu Verpflichtenden in der Sitzung vom Bürgermeister vorgesprochen wird und vom neuen Ratsmitglied nachzusprechen ist, lautet:

 

 

„Hiermit verpflichte ich mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz zu erfüllen.“

 

 

 

Die Verpflichtungserklärung ist vom zu Verpflichtenden eigenhändig zu unterzeichnen und wird durch Unterschrift des Bürgermeisters geschlossen. Sie wird dem Original der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.