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Tagesordnung - 11. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 11. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 23.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Angelegenheit/en aus der 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 15.03.2011      
Ö 2.1  
Enthält Anlagen
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2009 gemäß Paragraph 101 i. V. m. Paragraph 96 Abs. 1 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 14/039/2011  
Ö 2.2  
Entlastung des Bürgermeisters gemäß Paragraph 96 Abs. 1 GO NRW  
A 14/040/2011  
Ö 3  
Angelegenheit/en aus der 10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 22.03.2011      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß Paragraph 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß Paragraph 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/191/2011  
Ö 4  
Umsetzung der Ergebnisse aus den Sitzungen der Arbeitsgruppe "Sparen" hier: Produktbereich 03; Produkte 04 01 00 und 04 06 00 und Produkt 16 02 00  
A 20/188/2011  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Widmung von Straßen im Stadtgebiet Erkelenz Stadtbezirke: 01 (Erkelenz), 02 (Gerderath), 05 (Granterath), 08 (Venrath)  
Enthält Anlagen
A 30/116/2011  
Ö 6  
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz: Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 - "Gerechtigkeit für die kommunale Familie: Rot-Grüne Landesregierung muss die Benachteiligung des ländlichen Raums zurücknehmen"  
Enthält Anlagen
A 10/457/2011  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. ….

 

2. ….[1]


[1] Neben einem möglichen Resolutionstext wäre auch zu beschließen, an welchen Adressatenkreis (z. B. Ministerpräsidentin, Minister, Landtagsabgeordnete, Städte- und Gemeindebund etc.) die Resolution verschickt werden soll.

   
    23.03.2011 - Hauptausschuss
    Ö 6 - geändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz fordert die rot-grüne Landesregierung auf, den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 zurückzunehmen und grundlegend im Sinne einer gerechten Verteilung der Finanzmittel zu überarbeiten.

 

Für eine sozial gerechte Verteilung der Zuweisungen ist es unumgänglich, neben der Zahl der Bedarfsgemeinschaften auch noch auf weitere Parameter zurückzugreifen, um den Sozialaufwand möglichst zielgenau abbilden zu können.

 

Der Aufwand für Leistungen nach dem SGB II umfasst nur einen Teil der vier Bereiche des sozialen Aufwands der Kommunen (Kosten, Unterkunft, Langzeitarbeitslose, Eingliederungsleistungen für Behinderte, Grundsicherung für Erwerbsunfähige und Jugendhilfe).

 

Ein nicht unerheblicher Teil der von den Kommunen zu tragenden sozialen Lasten wird bei vielen kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Kreisumlage umgesetzt. Deren Umfang hängt aber alleine von der Steuerkraft einer Kommune ab und nicht von  der von der Landesregierung als Bemessungsgrundlage verwendeten Zahl der Bedarfsgemeinschaften.

 

Die Landesregierung stützt sich auch auf das Gutachten der ifo-Kommission. Dieses wiederum greift maßgeblich auf die statistischen Daten der Jahresrechnung für das Jahr 2005 zurück. Gerade die Zahlen dieses Jahres sind aber aufgrund der Umstellungen infolge der „Hartz IV-Reformen“ und der damit zwangsläufig verbundenen Gefahr einer Ergebnisfälschung durch Buchungs- und Erfassungsprobleme nicht aussagekräftig.“

 

Begründung:

Der von der rot-grünen Landesregierung am 21. Dezember 2010 beschlossene Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) ist ein politischer Schnellschuss, der den Anforderungen einer homogenen und aufgabengerechten Gemeindefinanzierung in keiner Weise gerecht wird. Die Landesregierung gefährdet mit der isolierten und willkürlichen Umsetzung einzelner Reformvorschläge der ifo-Kommission, wie jetzt mit dem Entwurf des GFG 2011 eingebracht, den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat sich von dem fraktionsübergreifenden Landtagsbeschluss vom 29. Oktober 2010 zur strukturellen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen verabschiedet.

 

Die von der Landesregierung beabsichtigten Änderungen der Hauptansatzstaffel, der Grunddaten beim Soziallastenansatz und bei den fiktiven Hebesätzen führen zu einer massiven Umverteilung von Mitteln aus dem kreisangehörigen Raum in die kreisfreien Städte. Die kreisangehörigen Kommunen verlieren im Vergleich zum Jahr 2010 rund 133 Millionen Euro, während die kreisfreien Städte einen Zugewinn von 148 Millionen Euro erhalten sollen. Damit werden die größtenteils abgeschlossenen Haushaltsplanberatungen in den Kommunen ohne Not entwertet.

 

Die mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 erfolgte Grunddatenanpassung muss zurückgenommen werden. Der Finanzausgleich muss regelmäßig der aktuellen Entwicklung angepasst werden. Dass dies in absehbarer Zeit erfolgen sollte, ist unstreitig. Mit der vorliegenden übereilten Anpassung werden die Probleme der finanzschwachen Kommunen nicht gelöst, aber viele noch „gesunde“ Kommunen werden in ein Haushaltssicherungskonzept gezwungen und sämtliche Sparbemühungen zunichte gemacht. Die Landesregierung muss wieder Partner aller Kommunen werden.

 

Die Anpassung der Grunddaten ist als Teil der für 2012 ohnehin geplanten Revision des Gemeindefinanzierungsgesetzes vorzunehmen. Die anstehende Reform des kommunalen Finanzausgleichs muss daher mit besonderer Vorsicht und aus einem Guss erfolgen. Belastungs- und Entlastungswirkungen müssen zum Wohle aller Kommunen aufeinander abgestimmt werden. Nur so kann es zu einer gerechten Verteilung der Finanzmittel in Nordrhein-Westfalen kommen.“

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

   
    30.03.2011 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„Der Rat der Stadt Erkelenz fordert die rot-grüne Landesregierung auf, den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 zurückzunehmen und grundlegend im Sinne einer gerechten Verteilung der Finanzmittel zu überarbeiten.

 

Für eine sozial gerechte Verteilung der Zuweisungen ist es unumgänglich, neben der Zahl der Bedarfsgemeinschaften auch noch auf weitere Parameter zurückzugreifen, um den Sozialaufwand möglichst zielgenau abbilden zu können.

 

Der Aufwand für Leistungen nach dem SGB II umfasst nur einen Teil der vier Bereiche des sozialen Aufwands der Kommunen (Kosten, Unterkunft, Langzeitarbeitslose, Eingliederungsleistungen für Behinderte, Grundsicherung für Erwerbsunfähige und Jugendhilfe).

 

Ein nicht unerheblicher Teil der von den Kommunen zu tragenden sozialen Lasten wird bei vielen kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Kreisumlage umgesetzt. Deren Umfang hängt aber alleine von der Steuerkraft einer Kommune ab und nicht von  der von der Landesregierung als Bemessungsgrundlage verwendeten Zahl der Bedarfsgemeinschaften.

 

Die Landesregierung stützt sich auch auf das Gutachten der ifo-Kommission. Dieses wiederum greift maßgeblich auf die statistischen Daten der Jahresrechnung für das Jahr 2005 zurück. Gerade die Zahlen dieses Jahres sind aber aufgrund der Umstellungen infolge der „Hartz IV-Reformen“ und der damit zwangsläufig verbundenen Gefahr einer Ergebnisfälschung durch Buchungs- und Erfassungsprobleme nicht aussagekräftig.“

 

Begründung:

Der von der rot-grünen Landesregierung am 21. Dezember 2010 beschlossene Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) ist ein politischer Schnellschuss, der den Anforderungen einer homogenen und aufgabengerechten Gemeindefinanzierung in keiner Weise gerecht wird. Die Landesregierung gefährdet mit der isolierten und willkürlichen Umsetzung einzelner Reformvorschläge der ifo-Kommission, wie jetzt mit dem Entwurf des GFG 2011 eingebracht, den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat sich von dem fraktionsübergreifenden Landtagsbeschluss vom 29. Oktober 2010 zur strukturellen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen verabschiedet.

 

Die von der Landesregierung beabsichtigten Änderungen der Hauptansatzstaffel, der Grunddaten beim Soziallastenansatz und bei den fiktiven Hebesätzen führen zu einer massiven Umverteilung von Mitteln aus dem kreisangehörigen Raum in die kreisfreien Städte. Die kreisangehörigen Kommunen verlieren im Vergleich zum Jahr 2010 rund 133 Millionen Euro, während die kreisfreien Städte einen Zugewinn von 148 Millionen Euro erhalten sollen. Damit werden die größtenteils abgeschlossenen Haushaltsplanberatungen in den Kommunen ohne Not entwertet.

 

Die mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 erfolgte Grunddatenanpassung muss zurückgenommen werden. Der Finanzausgleich muss regelmäßig der aktuellen Entwicklung angepasst werden. Dass dies in absehbarer Zeit erfolgen sollte, ist unstreitig. Mit der vorliegenden übereilten Anpassung werden die Probleme der finanzschwachen Kommunen nicht gelöst, aber viele noch „gesunde“ Kommunen werden in ein Haushaltssicherungskonzept gezwungen und sämtliche Sparbemühungen zunichte gemacht. Die Landesregierung muss wieder Partner aller Kommunen werden.

 

Die Anpassung der Grunddaten ist als Teil der für 2012 ohnehin geplanten Revision des Gemeindefinanzierungsgesetzes vorzunehmen. Die anstehende Reform des kommunalen Finanzausgleichs muss daher mit besonderer Vorsicht und aus einem Guss erfolgen. Belastungs- und Entlastungswirkungen müssen zum Wohle aller Kommunen aufeinander abgestimmt werden. Nur so kann es zu einer gerechten Verteilung der Finanzmittel in Nordrhein-Westfalen kommen.“

Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Ö 7  
Information der Bürger über ihre satzungsgemäßen Pflichten zur Durchführung der Räum- und Streupflicht (Anmerk.: Auf Antrag der Fraktion Allianz 2010 vom 24.01.2011 soll über Art und Weise der Information der Bürgerinnen und Bürger über ihre satzungsbedingten Winterdienstpflichten beraten werden.)  
Enthält Anlagen
A 30/117/2011  
Ö 8  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 12.01.2011 - 01.03.2011  
Enthält Anlagen
A 20/187/2011  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 8     (nichtöffentlich)      
N 9     (nichtöffentlich)      
N 9.1     (nichtöffentlich)      
N 9.2     (nichtöffentlich)