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Vorlage - A 10/457/2011  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz: Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 - "Gerechtigkeit für die kommunale Familie: Rot-Grüne Landesregierung muss die Benachteiligung des ländlichen Raums zurücknehmen"
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
23.03.2011 
11. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
30.03.2011 
10. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011  

Tatbestand:

Tatbestand:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz beantragt mit Schreiben vom 04.02.2011, den Erlass der nachfolgend wiedergegebenen Resolution zur Abstimmung zu stellen:

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz fordert die rot-grüne Landesregierung auf, den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 zurückzunehmen und grundlegend im Sinne einer gerechten Verteilung der Finanzmittel zu überarbeiten.“

 

Begründung:

Der von der rot-grünen Landesregierung am 21. Dezember 2010 beschlossene Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) ist ein politischer Schnellschuss, der den Anforderungen einer homogenen und aufgabengerechten Gemeindefinanzierung in keiner Weise gerecht wird. Die Landesregierung gefährdet mit der isolierten und willkürlichen Umsetzung einzelner Reformvorschläge der ifo-Kommission, wie jetzt mit dem Entwurf des GFG 2011 eingebracht, den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat sich von dem fraktionsübergreifenden Landtagsbeschluss vom 29. Oktober 2010 zur strukturellen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen verabschiedet.

 

Die von der Landesregierung beabsichtigten Änderungen der Hauptansatzstaffel, der Grunddaten beim Soziallastenansatz und bei den fiktiven Hebesätzen führen zu einer massiven Umverteilung von Mitteln aus dem kreisangehörigen Raum in die kreisfreien Städte. Die kreisangehörigen Kommunen verlieren im Vergleich zum Jahr 2010 rund 133 Millionen Euro, während die kreisfreien Städte einen Zugewinn von 148 Millionen Euro erhalten sollen. Damit werden die größtenteils abgeschlossenen Haushaltsplanberatungen in den Kommunen ohne Not entwertet.

 

Die mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 erfolgte Grunddatenanpassung muss zurückgenommen werden. Der Finanzausgleich muss regelmäßig der aktuellen Entwicklung angepasst werden. Dass dies in absehbarer Zeit erfolgen sollte, ist unstreitig. Mit der vorliegenden übereilten Anpassung werden die Probleme der finanzschwachen Kommunen nicht gelöst, aber viele noch „gesunde“ Kommunen werden in ein Haushaltssicherungskonzept gezwungen und sämtliche Sparbemühungen zunichte gemacht. Die Landesregierung muss wieder Partner aller Kommunen werden.

 

Die Anpassung der Grunddaten ist als Teil der für 2012 ohnehin geplanten Revision des Gemeindefinanzierungsgesetzes vorzunehmen. Die anstehende Reform des kommunalen Finanzausgleichs muss daher mit besonderer Vorsicht und aus einem Guss erfolgen. Belastungs- und Entlastungswirkungen müssen zum Wohle aller Kommunen aufeinander abgestimmt werden. Nur so kann es zu einer gerechten Verteilung der Finanzmittel in Nordrhein-Westfalen kommen.“

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. ….

 

2. ….[1]


[1] Neben einem möglichen Resolutionstext wäre auch zu beschließen, an welchen Adressatenkreis (z. B. Ministerpräsidentin, Minister, Landtagsabgeordnete, Städte- und Gemeindebund etc.) die Resolution verschickt werden soll.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlage:

Anlage:

Antrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag CDU Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (431 KB)