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Vorlage - A 14/039/2011  

 
 
Betreff: Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2009 gemäß Paragraph 101 i. V. m. Paragraph 96 Abs. 1 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
23.03.2011 
11. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
30.03.2011 
10. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2009  

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß Paragraph 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.

 

Nach Paragraph 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 wurde gemäß Paragraph 95 Abs. 3 GO NRW am 11.06.2010 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Rat am 30.06.2010 zur Feststellung zugeleitet. Nach Paragraph 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW hätte die Zuleitung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres 2009 erfolgen müssen. Aufgrund der noch immer sehr umfangreichen Arbeiten und der Komplexität des Gesamtthemas konnte jedoch auch diesmal keine fristgerechte Zuleitung erfolgen.

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 30.06.2010 wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 nach Paragraph 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der örtlichen Rechnungsprüfung bedient (Paragraph 101 Abs. 8 GO NRW).

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 musste noch in zwei Punkten geändert werden. Diese Änderungen wurden am 11.10.2010 durch den Bürgermeister bestätigt. Der geänderte Entwurf des Jahresabschlusses 2009 wurde alsdann am 15.12.2010 dem Rat zugeleitet. Gemäß Ratsbeschuss vom gleichen Tage wurde der geänderte Entwurf des Jahresabschlusses 2009 gemäß Paragraph 101 GO NRW erneut zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Die örtliche Rechnungsprüfung hat folgende im Paragraph 101 GO NRW beschriebene Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses maßgebend sind:

 

1.      Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-  und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt.

 

2.      Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

 

3.      Es wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen.

 

4.      Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob

 

-                     ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,

-                     ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,

-                     der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder

-                     der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen.

 

Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat. Es kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Jahresabschlusses 2009 erteilt werden.

 

Weiterhin wird festgestellt, dass der Jahresabschluss 2009 einen Überschuss von 1.668.968,80 € aufweist. Dieser soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2009, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 101 Absatz 3 GO NRW).

 

Gleichzeitig wird nach Paragraph 101 GO NRW festgestellt, dass

 

1.      der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt;

 

2.      die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

3.      die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen;

 

4.      der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

Der Jahresüberschuss von 1.668.968,80 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlage:

Anlage:

Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2009

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2009 (2249 KB)