Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Der von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2009, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 101 Absatz 3 GO NRW).
Gleichzeitig wird nach Paragraph 101 GO NRW festgestellt, dass
- der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt;
- die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;
- die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen;
- der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.
Der Jahresüberschuss von 1.668.968,80 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.“