Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 30/117/2011  

 
 
Betreff: Information der Bürger über ihre satzungsgemäßen Pflichten zur Durchführung der Räum- und Streupflicht
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
23.03.2011 
11. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Fraktion Allianz 2010  

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Fraktion Allianz 2010 teilt in einem Schreiben (eingegangen am 24.01.2011) mit, dass sie aus vielen Gesprächen mit Bürgern den Eindruck gewonnen habe, dass hinsichtlich der Räum- und Streupflicht der Bürger ein Informationsdefizit bestehe.

Trotz bereits durchgeführter Informationen über die lokale Presse und der Einstellung der Straßenreinigungssatzung auf der Homepage der Stadt Erkelenz, seien den Bürgern die Räumpflichten nicht bekannt.

Zudem würden sich viele Bürger nicht mit den Räumpflichten beschäftigen, weil sie der Meinung sind, die Stadt würde ja auch nicht räumen und ihrer Vorbildfunktion nicht erfüllen.   

Die Fraktion ist der Meinung, dass diese Defizite, insbesondere hinsichtlich der Information der Bürger, behoben werden müssten.

Aus diesem Grunde beantragt sie, die Verwaltung zu beauftragen, die Winterdienstpflichtigen zusätzlich „direkt anzusprechen“ und zwar entweder

 

a)      mit einem Rundschreiben an alle Hauseigentümer verbunden mit der Bitte, dieses gegebenenfalls an ihre Mieter weiterzuleiten, oder

b)     mit einer Wurfsendung an alle Haushalte als Beilage zu einer Wochenzeitung, wissend, dass man die Haushalte, die ein Verbot des Werbeeinwurfs erklärt haben, nicht erreicht.

 

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die von der Fraktion Allianz 2010 zitierten Bürgergespräche und der gestellte Antrag aus den zuletzt ungewöhnlich extremen winterlichen Verhältnissen resultieren.

In der Sitzung des Rates am 02.02.2011 hat die Verwaltung im Rahmen der Beantwortung der Anfrage der NPD vom 11.01.2011 unter TOP A 1 bereits ausführlich auf die dort ebenfalls angesprochenen Beschwerden aus der Bevölkerung über mangelnde Ausführung der Räum- und Streupflicht seitens Privater und seitens der Stadt geantwortet.

Hierbei hat sie hervorgehoben, dass die winterlichen Verhältnisse, wie sie sich kurzzeitig in der jüngsten Vergangenheit gezeigt haben, nicht als Maßstab genommen werden könnten, um anzuzweifeln, dass die Bürger grundsätzlich ausreichend über ihre Pflichten informiert seien oder diesen generell nachkämen.

In der Regel und erst recht bei „normalen“ winterlichen Bedingungen seien es nur einzelne festzustellende oder bekannt werdende Fälle, in denen die Räum- und Streupflicht „versäumt“ wurde. In diesen Fällen erfolge bereits - in der Regel auch erfolgreich - eine konkrete direkte Ansprache der Betroffenen und mündlich oder mittels Verteilen eines Informationsschreibens, in dem noch einmal auf Art und Umfang der Winterdienstpflicht hingewiesen wird.

 

Von den von der Fraktion Allianz 2010 oben angeführten Informationsvorschlägen möchte die Verwaltung aus den folgenden Gründen absehen.

Eine Hauswurfsendung im Zusammenhang mit einer Wochenzeitung würde zu den von der Fraktion bereits erwähnten Fällen auch die Vielzahl von Haushalten nicht erreichen, die in den Außenbezirken liegen, in denen die Wochenzeitungen generell nicht verteilt werden. Zudem würde diese Verteilung nicht kostenlos erfolgen können.

 

Ein Rundschreiben an die Haus- bzw. Grundstückseigentümer könnte im Rahmen der Versendung der Grundbesitzabgabenbescheide zwar relativ kostenneutral zugestellt werden. Die Versendung der Bescheide erfolgt jedoch frühestens Ende Januar / Anfang Februar, sodass die Information zur Räum- und Streupflicht für den laufenden Winter die Eigentümer / die Mieter zu spät erreichen würde. Für den folgenden Winter am Ende des Jahres wiederum käme die Information zu früh, da sie dann überwiegend schon wieder in Vergessenheit geraten sein dürfte.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, zu beschließen, dass sie ihre bisherige Form der Bürgerinformation zum Thema Räum- und Streupflicht fortführt.

Insbesondere soll jährlich ab November eine Information über die örtliche Presse veröffentlicht werden. Zur Ergänzung hierzu schlägt die Verwaltung vor, Ratsvertretern, die es wünschen, angefertigte Informationsschreiben in entsprechender Zahl zur Verfügung zu stellen, die sie ebenfalls im Bedarfsfall an ihre Bürgerschaft verteilen könnten.

 

Hinsichtlich des im Schreiben der Fraktion Allianz 2010 beiläufig erwähnten Vorwurfs von Bürgern, die Stadt würde ihre Vorbildfunktion hinsichtlich der Räumpflicht nicht erfüllen, kann die Verwaltung ohne konkrete Angaben keine Stellungnahme abgeben.

Sofern sich die Vorwürfe auf den Winterdienst für den Straßenverkehr beziehen, verweist die Verwaltung auf ihre Ausführungen in der Ratssitzung vom 02.02.2011.

Bezogen auf die Räum- und Streupflicht als Eigentümer hinsichtlich der Gehwege entlang ihrer Grundstücke werden die für diese Grundstücke jeweils zuständigen Fach- ämter ebenfalls vorsorglich daran erinnert werden, den Winterdienst sicherzustellen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Verwaltung wird beauftragt,

a)              jährlich ab November über die örtliche Presse auf die Räum- und Streupflicht hinzuweisen,

b)              bei Bedarf Ratvertretern Informationsschreiben zur Räum- und Streupflicht zum Verteilen an ihre Bürgerschaft zur Verfügung zu stellen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlage:

Anlage:

Antrag der Fraktion Allianz 2010

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Fraktion Allianz 2010 (325 KB)