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Tagesordnung - 30. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 30. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 03.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Informationen über Sitzungen (öffentlicher Teil)      
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 11. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 28.05.2009      
Ö 3.1  
Ermittlung der Beträge, die die Bezirksausschüsse im Jahr 2009 für ihren Zuständigkeitsbereich in Form von Zuschüssen an Vereine zur freiwilligen Verfügung erhalten.  
Enthält Anlagen
A 40/166/2009  
Ö 3.2  
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen  
Enthält Anlagen
A 40/167/2009  
Ö 3.3  
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Unterhaltung von einzelnen Sportstätten und investive Förderung einzelner Sportanlagen und Räume  
A 40/168/2009  
Ö 3.4  
Gewährung eines Zuschusses zu den Feierlichkeiten "700 Jahre Tenholt"
A 40/169/2009  
Ö 3.5  
Gewährung von Zuschüssen an den Verein Feuerwehrmuseum Erkelenz-Lövenich e. V. zu den Kosten des Feuerwehrmuseums  
A 40/170/2009  
Ö 3.6  
Gewährung von Zuschüssen an den Verein Stadtmusikbund Erkelenz e. V.  
A 40/171/2009  
Ö 3.7  
Gewährung von Zuschüssen an den Verein Stadtsportverband Erkelenz e. V.  
A 40/172/2009  
Ö 3.8  
Änderung der Richtlinien zur Vereinsförderung
A 40/173/2009  
Ö 3.9  
Antrag des Heimatvereins der Erkelenzer Lande e. V. zur Bezuschussung eines neuen Bandes der Schriftenreihe mit dem Titel "Pfarrkirche und Gemeinde St. Lambertus in Erkelenz"
A 40/174/2009  
Ö 4     Angelegenheit/en aus der 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 02.06.2009.2009      
Ö 4.1  
Bebauungsplan Nr. I/10 B "Kirchstraße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/148/2009  
Ö 4.2  
Bebauungsplan Nr. I/12 "Aachener Straße/Patersgasse", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/149/2009  
Ö 4.3  
Bebauungsplan Nr. I/13 "Im Pangel", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/150/2009  
Ö 5  
Anpassung der Einteilung der Stadtbezirke durch Änderung der Hauptsatzung (Anmerkung: Nach der u. a. durch Umsiedlungsmaßnahmen bedingten Anpassung der Kommunalwahlbezirke ist die Einteilung der Stadtbezirke für die kommende Wahlperiode zu beschließen.)  
A 10/026/2009  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

 

„a)

§ 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz erhält folgende neue Fassung:

 

§ 4      

Einteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke

(1) Das Stadtgebiet ist in folgende Stadtbezirke mit den nachgenannten Gemeinde-teilen (Orten) eingeteilt:

 

Stadtbezirk …

Gemeindeteile (Orte)

 

01

Erkelenz mit Borschemich, Borschemich (neu), Bellinghoven, Oerath

02

Gerderath mit Fronderath, Gerderhahn, Moorheide, Vossem

03

Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld, Genhof, Grambusch, Lentholt

04

Golkrath mit Houverath, Houverather Heide, Hoven, Matzerath

05

Granterath und Hetzerath mit Commerden, Genehen, Scheidt, Tenholt

06

Lövenich mit Katzem, Kleinbouslar

07

Kückhoven

08

Keyenberg und Venrath mit Berverath, Etgenbusch, Kaulhausen, Kuckum, Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Terheeg, Unterwestrich, Wockerath

09

Holzweiler, Immerath (neu) und Immerath mit Lützerath und Pesch

 

Die räumliche Abgrenzung der Bezirke ergibt sich aus der dem Original dieser Hauptsatzung als Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil dieser Satzung ist.

 

§ 4 Abs. 2 der Hauptsatzung bleibt unverändert bestehen.

 

b)

§ 11 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 11

Bezirksausschüsse

 

(1) Für die Stadtbezirke nach § 4 dieser Hauptsatzung werden Bezirksausschüsse gebildet, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

Stadtbezirk 01 - Bezirkssausschuss Erkelenz-Mitte

19 Mitglieder, davon 7 Ratsmitglieder und 12 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 02 - Bezirksausschuss Gerderath

15 Mitglieder, davon 5 Ratsmitglieder und 10 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 03 - Bezirksausschuss Schwanenberg

9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 04 - Bezirksausschuss Golkrath

9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 05 - Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath

11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 06 - Bezirksausschuss Lövenich

11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 07 - Bezirksausschuss Kückhoven

9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 08 - Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath

11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 09 - Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath

9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)

 

§ 11 Abs. 2 und Abs. 3 der Hauptsatzung bleibt unverändert bestehen.

 

c)

Die vorstehenden Änderungen der Hauptsatzung treten am 21. Oktober 2009 anstelle der bisherigen Fassung in Kraft.“

   
    03.06.2009 - Hauptausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„a)

§ 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz erhält folgende neue Fassung:

 

§ 4      

Einteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke

(1) Das Stadtgebiet ist in folgende Stadtbezirke mit den nachgenannten Gemeinde-teilen (Orten) eingeteilt:

 

Stadtbezirk …

Gemeindeteile (Orte)

 

01

Erkelenz mit Borschemich, Borschemich (neu), Bellinghoven, Oerath

02

Gerderath mit Fronderath, Gerderhahn, Moorheide, Vossem

03

Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld, Genhof, Grambusch, Lentholt

04

Golkrath mit Houverath, Houverather Heide, Hoven, Matzerath

05

Granterath und Hetzerath mit Commerden, Genehen, Scheidt, Tenholt

06

Lövenich mit Katzem, Kleinbouslar

07

Kückhoven

08

Keyenberg und Venrath mit Berverath, Etgenbusch, Kaulhausen, Kuckum, Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Terheeg, Unterwestrich, Wockerath

09

Holzweiler, Immerath (neu) und Immerath mit Lützerath und Pesch

 

Die räumliche Abgrenzung der Bezirke ergibt sich aus der dem Original dieser Hauptsatzung als Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil dieser Satzung ist.

 

§ 4 Abs. 2 der Hauptsatzung bleibt unverändert bestehen.

 

b)

§ 11 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 11

Bezirksausschüsse

 

(1) Für die Stadtbezirke nach § 4 dieser Hauptsatzung werden Bezirksausschüsse gebildet, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

Stadtbezirk 01 - Bezirkssausschuss Erkelenz-Mitte

19 Mitglieder, davon 7 Ratsmitglieder und 12 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 02 - Bezirksausschuss Gerderath

15 Mitglieder, davon 5 Ratsmitglieder und 10 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 03 - Bezirksausschuss Schwanenberg

9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 04 - Bezirksausschuss Golkrath

9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 05 - Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath

11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 06 - Bezirksausschuss Lövenich

11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 07 - Bezirksausschuss Kückhoven

9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 08 - Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath

11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 09 - Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath

9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)

 

§ 11 Abs. 2 und Abs. 3 der Hauptsatzung bleibt unverändert bestehen.

 

c)

Die vorstehenden Änderungen der Hauptsatzung treten am 21. Oktober 2009 anstelle der bisherigen Fassung in Kraft.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

   
    10.06.2009 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„a)

§ 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz erhält folgende neue Fassung:

 

§ 4      

Einteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke

(1) Das Stadtgebiet ist in folgende Stadtbezirke mit den nachgenannten Gemeinde-teilen (Orten) eingeteilt:

 

Stadtbezirk …

Gemeindeteile (Orte)

 

01

Erkelenz mit Borschemich, Borschemich (neu), Bellinghoven, Oerath

02

Gerderath mit Fronderath, Gerderhahn, Moorheide, Vossem

03

Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld, Genhof, Grambusch, Lentholt

04

Golkrath mit Houverath, Houverather Heide, Hoven, Matzerath

05

Granterath und Hetzerath mit Commerden, Genehen, Scheidt, Tenholt

06

Lövenich mit Katzem, Kleinbouslar

07

Kückhoven

08

Keyenberg und Venrath mit Berverath, Etgenbusch, Kaulhausen, Kuckum, Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Terheeg, Unterwestrich, Wockerath

09

Holzweiler, Immerath (neu) und Immerath mit Lützerath und Pesch

 

Die räumliche Abgrenzung der Bezirke ergibt sich aus der dem Original dieser Hauptsatzung als Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil dieser Satzung ist.

 

§ 4 Abs. 2 der Hauptsatzung bleibt unverändert bestehen.

 

b)

§ 11 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 11

Bezirksausschüsse

 

(1) Für die Stadtbezirke nach § 4 dieser Hauptsatzung werden Bezirksausschüsse gebildet, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

Stadtbezirk 01 - Bezirkssausschuss Erkelenz-Mitte

19 Mitglieder, davon 7 Ratsmitglieder und 12 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 02 - Bezirksausschuss Gerderath

15 Mitglieder, davon 5 Ratsmitglieder und 10 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 03 - Bezirksausschuss Schwanenberg

9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 04 - Bezirksausschuss Golkrath

9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 05 - Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath

11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 06 - Bezirksausschuss Lövenich

11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 07 - Bezirksausschuss Kückhoven

9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 08 - Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath

11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 09 - Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath

9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)

 

§ 11 Abs. 2 und Abs. 3 der Hauptsatzung bleibt unverändert bestehen.

 

c)

Die vorstehenden Änderungen der Hauptsatzung treten am 21. Oktober 2009 anstelle der bisherigen Fassung in Kraft.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ö 6  
Änderung der Vertretungsregelungen in den Schiedsamtsbezirken  
A 30/080/2009  
Ö 7  
Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/138/2009  
Ö 8  
Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/139/2009  
Ö 9  
Umsetzung Konjunkturpaket II  
A 20/141/2009  
Ö 10  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 11.03.2009 bis 14.05.2009  
Enthält Anlagen
A 10/027/2009  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)