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Bürgermeister Jansen teilt mit, dass die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 28.05.2009 wegen eines abweichenden Beschlusses erweitert worden sei. Beschluss (als
Empfehlung an den Rat): Die in der Sitzung des Rates am 26.06.2002 Richtlinien für die Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz werden wie folgt erweitert: „§ 9 (2) Der jeweiligen Erkelenzer Schützenbruderschaft, die ein Bezirksschützenfest ausrichtet, wird auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von 1.500,-- € zu den anfallenden Kosten gewährt. Der Betrag ist zur zusätzlichen Verpflichtung von Musikkapellen zu verwenden. Die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.12. des Ausrichtungsjahres nachzuweisen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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