Bürgerinformationssystem

Auszug - Anpassung der Einteilung der Stadtbezirke durch Änderung der Hauptsatzung  

 
 
30. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/026/2009 Anpassung der Einteilung der Stadtbezirke durch Änderung der Hauptsatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen fragt nach, ob Fragen oder Wortmeldungen bestünden

Bürgermeister Jansen fragt nach, ob Fragen oder Wortmeldungen bestünden. Dies ist nicht der Fall.

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„a)

§ 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz erhält folgende neue Fassung:

 

§ 4      

Einteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke

(1) Das Stadtgebiet ist in folgende Stadtbezirke mit den nachgenannten Gemeinde-teilen (Orten) eingeteilt:

 

Stadtbezirk …

Gemeindeteile (Orte)

 

01

Erkelenz mit Borschemich, Borschemich (neu), Bellinghoven, Oerath

02

Gerderath mit Fronderath, Gerderhahn, Moorheide, Vossem

03

Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld, Genhof, Grambusch, Lentholt

04

Golkrath mit Houverath, Houverather Heide, Hoven, Matzerath

05

Granterath und Hetzerath mit Commerden, Genehen, Scheidt, Tenholt

06

Lövenich mit Katzem, Kleinbouslar

07

Kückhoven

08

Keyenberg und Venrath mit Berverath, Etgenbusch, Kaulhausen, Kuckum, Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Terheeg, Unterwestrich, Wockerath

09

Holzweiler, Immerath (neu) und Immerath mit Lützerath und Pesch

 

Die räumliche Abgrenzung der Bezirke ergibt sich aus der dem Original dieser Hauptsatzung als Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil dieser Satzung ist.

 

§ 4 Abs. 2 der Hauptsatzung bleibt unverändert bestehen.

 

b)

§ 11 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 11

Bezirksausschüsse

 

(1) Für die Stadtbezirke nach § 4 dieser Hauptsatzung werden Bezirksausschüsse gebildet, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

Stadtbezirk 01 - Bezirkssausschuss Erkelenz-Mitte

19 Mitglieder, davon 7 Ratsmitglieder und 12 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 02 - Bezirksausschuss Gerderath

15 Mitglieder, davon 5 Ratsmitglieder und 10 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 03 - Bezirksausschuss Schwanenberg

9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 04 - Bezirksausschuss Golkrath

9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 05 - Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath

11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 06 - Bezirksausschuss Lövenich

11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 07 - Bezirksausschuss Kückhoven

9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 08 - Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath

11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen)

 

Stadtbezirk 09 - Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath

9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)

 

§ 11 Abs. 2 und Abs. 3 der Hauptsatzung bleibt unverändert bestehen.

 

c)

Die vorstehenden Änderungen der Hauptsatzung treten am 21. Oktober 2009 anstelle der bisherigen Fassung in Kraft.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig