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Vorlage - A 40/167/2009  

 
 
Betreff: Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
28.05.2009 
11. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
03.06.2009 
30. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Aufstellung Bechaffung bewegl. Sachen  

Tatbestand:

Tatbestand:

Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.

 

Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt  werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,00 €. Dies gilt gleichfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung.

 

Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2009 stehen zur Anschaffung von Sportgeräten und zur Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,00 €, insgesamt also 5.000,00 € zur Verfügung.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund entsprechender Kostenvoranschläge zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen die in der beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu gewähren.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Den in der beigefügten Aufstellung genannten Vereinen werden anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat verabschiedeten Richtlinien gewährt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5.000,00 €. Die jährlichen Folgekosten betragen 5.000,00 €.

 

Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan der Haushaltsstelle 080200 5317000 sowie 040100 5317000 zur Verfügung.

 

Anlage:

Anlage:

Aufstellung Beschaffung bewegl. Sachen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufstellung Bechaffung bewegl. Sachen (18 KB)