Beschlussentwurf:
„1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 1. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2-2. Änderung „Oestrich“, Erkelenz-Mitte berührt.
2. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2-2. Änderung „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.
3. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2-2. Änderung „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.
4. Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2-2. Änderung „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.“