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Vorlage - A 66/395/2019  

 
 
Betreff: Sanierung Eisenbahnbrücken Zum Wahnenbusch, interne Nr. 2 und Kreuzherrenpfad, interne Nr. 8
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
02.07.2019 
31. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Im Zuge der Brückenhauptuntersuchungen in 2018 wurde an den Brücken „Zum Wahnenbusch" (interne Nr. 2 ) und Kreuzherrenpfad (interne Nr. 8) Sanierungsbedarf festgestellt. Anhand vorliegender Kostenberechnungen des Sachverständigen Ing.-Büros Cornelissen belaufen sich die Kosten für die Sanierung der Brücke „Zum Wahnenbusch“  je nach zu wählender Variante Brutto auf rund 190.000 Euro und für die Brücke am „Kreuzherrenpfad“ je nach zu wählender Variante auf rund 100.000 Euro. Hinzu kommen für beide Brückenbauwerke noch derzeit nicht konkret zu beziffernde Kosten für die Beauftragung eines Bauüberwachers der Bahn sowie die Erstellung der Statik für das Eisenbahnbundesamt.

Um die Maßnahmen durchzuführen sind Sperrzeiten der Bahnstrecke zu beachten. Durch die Bahn AG wird wegen eigener Bautätigkeiten ein Zeitfenster für die Sanierungsarbeiten an den beiden Brücken im Zeitraum vom 17.08.2020 - 09.10.2020 zur Verfügung gestellt Dieser Zeitraum ist zwingend zu nutzen, da Sperrzeiten für diese Bahnstrecke ansonsten kaum genehmigt werden.

Sollte die Sanierung in dem geplanten Zeitraum nicht durchgeführt werden können, ist mit längerfristigen Brückensperrungen und damit einhergehenden Belastungen des Straßenverkehrs im Bereich Tenholt zu rechnen. Vor dem Hintergrund des vorgegebenen engen Zeitfensters und der allgemeinen Marktlage bei Firmen, die diese Maßnahmen umsetzen können, wurde durch das beauftragte Ing.-Büro Cornelissen vorgeschlagen, die Ausschreibung und Vergabe der Sanierungsarbeiten bereits frühzeitig durchzuführen. Das Büro Cornelissen hat einschlägige Erfahrungen im Umgang mit vergleichbaren Projekten. So kann sich eine Auftragsvergabe mit einem zeitlich davon deutlich entzerrten Baubeginn spürbar positiv auf die Vergabesumme auswirken.

Zur Historie der Brücken ist anzumerken, dass die Brücken seinerzeit durch die Bahn errichtet wurden. Die Stadt Erkelenz hat beide in Rede stehenden Brückenbauwerke und auch noch weitere Brücken Mitte der 90er Jahre durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz in die Straßenbaulast übertragen bekommen. Damit ist auch die Unterhaltspflicht verbunden. Im Zusammenhang mit der Übertragung auf die Stadt Erkelenz wurden seinerzeit umfangreiche Unterhaltungsarbeiten an den Brücken durchgeführt. Durch die Gutachten im Rahmen der Brückenprüfungen wird bestätigt, dass eine regelmäßige Unterhaltung der Brücken durchgeführt wurde und die jetzt anstehenden Arbeiten sich vornehmlich auf Betonsanierungsarbeiten im Bereich der Unterbauten bezieht.

 


Beschlussentwurf:

„Die Durchführung des Sanierungsumfangs gemäß Brückenhauptprüfung aus dem Jahr 2018 ist bei den Brücken Zum Wahnenbusch, interne Nr. 2 und Kreuzherrenpfad, interne Nr. 8 sicherzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Planung mit anschließender öffentlicher Ausschreibung durchzuführen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen im Sachverhalt. Die Mittel sind im Rahmen der Haushaltplanungsaufstellung für 2020 bereitzustellen.