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Vorlage - A 63/313/2019  

 
 
Betreff: Feuerwehrgerätehaus Erkelenz - Bau einer Atemschutzwerkstatt
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
02.07.2019 
31. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Feuerwehr Erkelenz betreibt derzeit am Standort Erkelenz Mitte eine Atemschutzwerkstatt, die mit hauptamtlichen Mitarbeitern der Feuerwehr besetzt ist. Hier werden Atemschutzgeräte und Atemschutzmasken vorgehalten, regelmäßig gewartet und nach jedem Einsatz eingehend gereinigt. In der Werkstatt werden zudem Messgeräte für den Strahlenschutz und den Gefahrgutbereich gewartet und geprüft.

 

Da die derzeitigen Räume so beengt sind, dass Geräte zum Teil in den Fluren gelagert werden müssen, wurde an das Hochbaumt zunächst der Wunsch nach einer Erweiterung der Räume der Atemschutzwerkstatt herangetragen. Die Kosten für die Erweiterung wurden seitens des Hochbauamtes zunächst mit 360.000,- € geschätzt, wobei in diesen Kosten noch berücksichtigt war, dass Räume des bestehenden Atemschutzwerkstatt mitgenutzt werden können.

 

Nach der Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der DIN 14092-1 Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser und einer Begehung der bestehenden Feuerwache durch die Bezirksregierung Köln – Dezernat für Arbeitsschutz im Januar dieses Jahres war nun, dass eine Erweiterung des bestehenden Räume nur sehr bedingt geeignet ist, den einschlägigen Anforderungen, u. a. einer konsequenten schwarz / weiß Trennung gerecht zu werden. Zudem hätte dies eine Einengung des Ausfahrtbereiches für die Einsatzfahrzeuge zur Folge gehabt. Nach Untersuchung verschiedener Varianten soll die Atemschutzwerkstatt daher nun als separater Baukörper im Bereich der bestehenden Stellplätze realisiert werden.

 

Nach Rückbau der bestehenden Container zur Unterbringung von Asylsuchenden kann dann dieser Bereich dann umstrukturiert werden, um u. a. weitere Stellplätze anzubieten. Die Planung wurde eingehend mit der Feuerwehr abgestimmt und ermöglicht nach Fertigstellung eine allen Anforderungen gerecht werdende Reinigung und Wartung der Atemschutzgeräte.

 

Insgesamt erhöhen sich die Baukosten nach Kostenberechnung des Architekten auf 490.000,- €. Da das Projekt dringend noch im Jahr 2019 begonnen werden soll, erhöht sich der Bedarf an Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2020 auf 145.000,-. Somit werden die fehlenden Mittel in Höhe von 130.000,- € für das Jahr 2020 als Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Budgetierung überplanmäßig bereitgestellt.

 

Zur Deckung dieser zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen wird auf die Baumaßnahme H 03 01 00 20 Energetische Sanierung Grundschule Gerderath zurückgegriffen, da die dort veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2019 nicht in der vollen Höhe erforderlich sind.

 

Die Planung soll in der Sitzung vom 02.07.2019 durch den Architekten dem Ausschuss kurz anhand von Plänen erläutert werden.

 


Beschlussentwurf:

„Der Ausschuss nimmt die Kostenentwicklung sowie den vorgeschlagenen Deckungsentwurf der Verwaltung zur Kenntnis. Die Baumaßnahme soll entsprechend der Planung des Architekturbüros Viethen realisiert werden“


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Beschlussentwurf.