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Vorlage - A 80/129/2019  

 
 
Betreff: Ausbau der Breitbandinfrastruktur - kreisweiter Antrag zur Infrastrukturförderung durch Bund und Land
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
02.07.2019 
31. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
04.07.2019 
31. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
10.07.2019 
29. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kooperationsvereinbarung  
Definition Weiße Flecken  

Tatbestand:

Der Kreis Heinsberg hat zum 01. Oktober 2018 einen durch die „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte für die Breitbandkoordination und für die Erstellung von Next Generation Access-Entwicklungskonzepten (NGA)“ aus Landesmitteln geförderten Breitbandkoordinatoren, der sich mit allen Anliegen rund um das Thema Glasfaser-Ausbau befasst, eingestellt.

Der vor wenigen Jahren im Kreis Heinsberg eingeschlagene Weg, beim digitalen Infrastrukturausbau konsequent auf Glasfaser-Technologie (FTTH/B-Modell) zu setzen, war zukunftsweisend und bis dato sehr erfolgreich. Eine von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH beauftragte und von der TÜV Rheinland Consulting GmbH unabhängig erstellte „Machbarkeitsstudie zum flächendeckenden FTTH/B-Ausbau im Kreis Heinsberg“ hat ergeben, dass bereits 54% aller im Liegenschaftskataster verzeichneten Gebäude im Kreisgebiet mit einem Glasfaser-Anschluss versorgt sind. Der Bundesdurchschnitt liegt gerade einmal bei 9%. Trotz der Spitzenwerte bei den Anschlusszahlen der FTTH/B-Infrastruktur, verfügen im Kreis Heinsberg 1,2% aller Adresspunkte über einen Anschluss, der dem NGA-Kriterium (Next Generation Access) von mind. 30 Mbit/s nicht entspricht und als unterversorgt gilt. Diese im Rahmen der Studie ermittelten 1.071 unterversorgten Adressen (sog. „Weiße Flecken“) – darunter zahlreiche Gewerbestandorte – liegen ungleichmäßig im gesamten Kreisgebiet in allen zehn Städten und Gemeinden verstreut. Zusätzlich berücksichtigt werden in der kreisweiten Förderung 47 Schulstandorte. Zudem hat das für die Machbarkeitsstudie durchgeführte Markterkundungsverfahren (MEV) ergeben, dass kein weiterer, eigenwirtschaftlicher Ausbau der Telekommunikationsunternehmen (TKU) in den nächsten 3 Jahren im gesamten Kreis Heinsberg gemeldet wurde. Im Stadtgebiet Erkelenz liegen lt. Ermittlung im Rahmen der Studie 199 unterversorgte Adresspunkte. Dazu kommen 10 (einer davon in Trägerschaft des Kreises Heinsberg) Schulstandorte und 1 Gewerbestandort (Gerderath – bisher VDSL-Ausbau), die noch nicht ans Glasfaser-Netz angeschlossen sind.

Technologieneutral betrachtet stellt sich die Situation der Breitbandversorgung in der Stadt Erkelenz aktuell wie folgt dar: bei 50% bis maximal 75% der Gebäude (höhere Spezifizierung der Versorgung nicht möglich) ist die Verfügbarkeit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 100 Mbit/s ausgewiesen, höhere Übertragungsraten werden für weniger Anschlüsse angeboten.

Entsprechend besteht hier ein erheblicher Handlungsbedarf, bestehende Lücken gerade in unterversorgten Gebieten zu schließen und die Netze zukunftsfähig auszubauen.

Zur Unterstützung des Breitbandausbaus stellen der Bund und das Land NRW mit ihren aktuellen Förderprogrammen Mittel in Milliardenhöhe zur Verfügung. Ausbaukosten werden vom Bund zu 50% und vom Land zu 40% übernommen. Die Stadt Erkelenz muss lediglich den Eigenanteil von 10% tragen bzw. finanzieren. Damit sind die Rahmenbedingungen sehr gut, um nun mit Hilfe des Einsatzes von Fördermitteln den Netzausbau im gesamten Kreis Heinsberg weiter voranzutreiben und alle „Weißen Flecken“ abzubauen.

 

Zur Reduzierung der „Weißen Flecken“ (inkl. aller Schul- und Gewerbestandorte) im Kreis Heinsberg, hat die TÜV Rheinland Consulting GmbH folgendes Netzplanungsszenarium berechnet:

 

 

Anzahl der unterversorgten Adresspunkte:

1.071

Kosten für die Netzerrichtung:

38,9 Mio. €

Gesamtlänge der Tiefbaustrecke:

483 km

Wirtschaftlichkeitslücke:

38,9 Mio. €

Eigenanteile (10%):

3,89 Mio. €

 

Die genauen Ausbaukosten bzw. die genaue Höhe des Eigenanteils für die Stadt Erkelenz können nicht exakt kalkuliert, sondern nur näherungsweise geschätzt werden. Als Maßstab ist die Verteilung der gemäß der im Rahmen der Studie ermittelten kreisweiten 1.071 unterversorgten Standorte genutzt worden:

 

-         Erkelenz:

199

 

-         Gangelt:

26

 

-         Geilenkirchen:

93

 

-         Heinsberg:

142

 

-         Hückelhoven:

128

 

-         Selfkant:

60

 

-         Übach-Palenberg:

53

 

-         Waldfeucht:

44

 

-         Wassenberg:

103

 

-         Wegberg:

222

 

 

Anmerkung:

Es wird im weiteren Verlauf eine geringfügige Korrektur der Anzahl der unterversorgten Standorte erwartet. So wurden bereits nach Prüfung in Abstimmung mit dem Kreis vier weitere Adressen (4) in Erkelenz gestrichen, die sich in Immerath-Alt befinden.

 

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Um auch in Zukunft den in Industrie und Haushalten weiter steigenden Bedarf nach Daten-Bandbreite zu bedienen, ist ein Ausbau der bereits stellenweise gut ausgebauten Infrastruktur im Stadtgebiet Erkelenz weiter anzustreben.

 2. Die Stadt Erkelenz ist entschlossen, den weiteren Ausbau der Breitbandinfrastruktur gemeinsam mit den weiteren kreisangehörigen Kommunen voranzutreiben. Hierzu soll die Verwaltung der Stadt Erkelenz die in Aussicht gestellten Fördermittel in Zusammenarbeit mit dem Kreis Heinsberg beantragen und die Eigenmittel dafür bereitstellen. Der Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis und allen kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus (Anlage 1) ist durch die Verwaltung vorzunehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund einer näherungsweisen Schätzung anhand des Netzplanungsszenariums entfällt auf die Stadt Erkelenz ein Eigenanteil in Höhe von ca. 725.000,00 €. Dieser Betrag wird im Entwurf des Haushaltsplans für 2020 veranschlagt. Die genauen Kosten werden vom Ergebnis der Ausschreibung abhängen.


Anlagen:

Kooperationsvereinbarung

Definition  „Weiße Flecken“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kooperationsvereinbarung (194 KB)      
Anlage 2 2 Definition Weiße Flecken (219 KB)