Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 61/470/2019  

 
 
Betreff: 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB sowie Feststellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
02.07.2019 
31. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
04.07.2019 
31. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
10.07.2019 
29. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 5.1_Stellungnahme Oeffentl. u. ToeB 27. Aend. FNP Oerather Muhlenfeld West _1  
A 5.1_FNP_27_Änderung_Übersicht_10.000  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 02.05.2018  hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, beschlossen und beschlossen die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  sowie den Bezirksausschuss  Erkelenz-Mitte zu beteiligen.

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 11 vom 08.06.2018 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.06.2018 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden  während des  Beteiligungsverfahrens  keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom      28.05.2018 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange – zur Beschlussvorlage der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, aufgelistet.

 

3. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 29.05.2018 beteiligt. 

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte fasste in seiner Sitzung am 03.07.2018 folgenden Beschluss:

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West) zu.“

 

  1.               Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen,  Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 18.09.2018, des Hauptausschusses vom 20.09.2018 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 26.09.2018 wurde der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 20 vom 05.10.2018 in der Zeit vom 15.10.2018 bis 16.11.2018 öffentlich ausgelegt.

 

Mit Schreiben vom 12.10.2018 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB informiert.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen.

 

  1.               Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB

Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 15.05.2019 beschlossen, den Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 Baugesetzbuch erneut  öffentlich auszulegen.

 

Durch folgende Planänderungen wurde eine erneute Offenlage erforderlich:

 

In seiner Sitzung am 18.12.2018  hat der Rat die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, beschlossen und  die Verwaltung beauftragt, die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.

 

Mit Bericht vom 14.01.2019 wurde die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.

Im Rahmen der Rechtskontrolle wurde der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzugsplanes u. a. hinsichtlich seiner Übereinstimmung mit gesetzlichen Anforderungen des BauGB sowie auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen wie Baunutzungsverordnung und Planzeichenverordnung geprüft.

 

Nach dem Prüfergebnis der Bezirksregierung Köln, ist im Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes in seiner Planzeichnung die Eindeutigkeit der Darstellung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, in einem Teilbereich nicht gegeben.

 

Eine Genehmigung nach § 6 BauGB konnte für die vorgelegte 27. Änderung des Flächennutzungsplanes daher nicht erteilt werden, bzw. fehlerhafte Darstellungen sind räumlich von der Genehmigung auszunehmen.

Die Vorlage zur Genehmigung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln wurde daher mit Schreiben vom 14.03.2019 zurückgezogen.

 

Der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes war in einer korrigierten, in der Darstellung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB eindeutigen Planfassung, daher erneut nach § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Gemäß dem Beschluss des Rates vom 15.05.2019 lag der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, einschließlich Begründung und der o. a. umweltbezogenen Informationen erneut

 

vom 27.05.2019 bis einschließlich 11.06.2019

 

in der Stadtverwaltung Erkelenz, Planungsamt, Johannismarkt 17, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

 

Ergänzend konnten alle Informationen gem. § 4a Abs. 4 BauGB zum o.a. Bauleitplanverfahren während der Auslegungsfrist auf der Internetseite der Stadt Erkelenz unter

 

https://www.erkelenz.de/planen-bauen-wohnen-umwelt/planen/oeffentliche-auslegung/

 

eingesehen werden.

 

Während der erneuten öffentlichen Auslegung konnten Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich vorgetragen werden oder beim Planungsamt der Stadt Erkelenz, Johannismarkt 17, zur Niederschrift erklärt werden.

 

Über fristgerecht abgegebene Stellungnahmen beschließt der Rat der Stadt Erkelenz.

 

Die öffentliche Bekanntmachung wurde im Amtsblatt der Stadt Erkelenz, Ausgabe Nr.: 13 / 2019, am 17. Mai 2019 (Erscheinungstag) veröffentlicht.

 

Mit Schreiben vom 23.05.2019 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB informiert.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen, Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen.

 

In dieser Sitzung soll über die während des Aufstellungsverfahrens der Änderung des Flächennutzungsplanes, gemäß § 1 Abs. 7 BauGB, vorgetragenen Stellungnahmen entschieden werden.

 

Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung  beschlossen  werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere  auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung  gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB, erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, wird hiermit beschlossen.

3. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte

 

Übersicht über den Geltungsbereich der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 5.1_Stellungnahme Oeffentl. u. ToeB 27. Aend. FNP Oerather Muhlenfeld West _1 (248 KB)      
Anlage 2 2 A 5.1_FNP_27_Änderung_Übersicht_10.000 (511 KB)