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Vorlage - A 63/311/2019  

 
 
Betreff: Energetische Sanierung Grundschule Gerderath
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
02.07.2019 
31. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Grundschule Gerderath wurde im Jahr 1970 errichtet und entspricht im wesentlich den damaligen Baustandards, Maßnahmen zur energetischen Verbesserung wurden abgesehen von einer Erneuerung der Heizungsanlage im Jahr 1997 nicht vorgenommen. Das Gebäude entspricht somit bei weitem nicht zeitgemäßen Anforderungen aus der Energieeinsparung.

 

Die Verwaltung hat daher das Ingenieurbüro Sommer damit beauftragt, das Gebäude unter den Aspekten Energieeinsparung und Reduzierung des CO² Ausstoßes zu analysieren und mögliche Sanierungsvarianten aufzuzeigen. Das mit Mitteln aus der kommunalen Energieberatung geförderte Gutachten liegt nunmehr vor.

 

Vorgeschlagen werden darin 3 verschiedene Sanierungsvarianten. Nach Vorprüfung durch die Verwaltung soll danach eine Sanierung, die zum einen die Dämmung der vorhandene Gebäudehülle, d. h. Dachflächen, Wände und Fenster sowie eine Dämmung der Gebäudesohle vorsieht. Darüber hinaus ist eine weitgehende Erneuerung der Haustechnik geplant. Die Heizung soll durch eine Sole 7 Wasserwärmepumpe ersetzt werden, schließlich ist eine dezentrale Lüftungsanlage vorgesehen.

 

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen soll dann der KfW 70 Standard erreicht werden. Es wird dabei mit einer Energiekosteneinsparung von über 50 % gerechnet.

 

Für die vorgeschlagenen Maßnahmen werden durch das Ingenieurbüro Baukosten in Höhe von netto ca. 1.270.000,- € ermittelt. Dafür stehen Fördersummen in Höhe von ca. 220.000,- € zur Verfügung. Die verbleibenden Kosten für die energetische Sanierung in Höhe von ca. 1.050.000,- zuzüglich der Nebenkosten für Architektenleistungen und die Planung der Haustechnik in Höhe von ca. 200.000,- € ergeben Bruttokosten in Höhe von ca. 1.500.000,- € zu rechnen.

 

Über die vorbeschriebenen Maßnahmen der energetischen Sanierung ist die Sanierung der elektrischen Anlagen einschl. einer konsequenten Umstellung auf LED-Beleuchtung geplant, ferner ist das vorhandene Rohrnetz (Wasser- und Abwasser) zu erneuern und es werden Maßnahmen aus dem Brandschutz umzusetzen sein. Insgesamt erhöhen sich die Baukosten nach erster Schätzung auf 2.000.000,- €.

 

Es ist geplant, die Sanierung aufgrund der vorgeschlagenen Variante weiter zu entwickeln, so dass belastbare Baukosten als Grundlage der Anmeldung des Haushaltes 2020 ff zur Verfügung stehen. Parallel sollen die möglichen Förderungen eruiert werden und entsprechende Förderanträge gestellt werden. Eine Umsetzung erfolgt dann beginnend mit dem Jahr 2020.

 

Die wesentlichen Aspekte des Gutachtens werden in der Sitzung vom 02.07.2019 durch das Ingenieurbüro Sommer erläutert.


Beschlussentwurf:

„Der Ausschuss nimmt die Ausführungen aus dem Gutachten des Ingenieurbüros Sommer zur Kenntnis und schließt sich der Empfehlung der Verwaltung an, die Grundschule Gerderath entsprechend dem in dem Gutachten empfohlenen Sanierungskonzept energetisch zu ertüchtigen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Für die energetische Sanierung sind bislang unter der Maßnahme H 03 01 00 20 Mittel in Höhe von 1.000.000,- € eingeplant. Die Gesamtkosten sind noch genauer zu ermitteln, werden den Betrag von 1.000.000,- € jedoch deutlich übersteigen, derzeit wird von ca. 2.000.000,- € ausgegangen. Zur Kompensation werden Fördermittel in noch zu präzisierender Höhe beantragt. Entsprechende Mittel sind dann im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 ff einzuplanen.