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Beschluss: „Die Durchführung des Sanierungsumfangs gemäß Brückenhauptprüfung aus dem Jahr 2018 ist bei den Brücken Zum Wahnenbusch, interne Nr. 2 und Kreuzherrenpfad, interne Nr. 8 sicherzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Planung mit anschließender öffentlicher Ausschreibung durchzuführen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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