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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung |
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Ö 2 |
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Bericht aus dem Stadtmarketing |
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Ö 3 |
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Berichte über laufende Baumaßnahmen |
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Ö 4 |
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Angelegenheiten - Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing |
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Ö 4.1 |
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Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 15.04.2019
hier: Erstellung eines tragfähigen Konzeptes für die Einrichtung eines festen Coworking-Space in Erkelenz |
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A 80/128/2019 |
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Ö 4.2 |
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Ausbau der Breitbandinfrastruktur - kreisweiter Antrag zur Infrastrukturförderung durch Bund und Land |
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A 80/129/2019 |
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Ö 4.3 |
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Konzept für ein Geschäftsflächenmanagement in der Erkelenzer Innenstadt (Anmerk.: Das Konzept nimmt Bezug auf das Stadtmarketingkonzept 2019) |
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A 80/130/2019 |
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Ö 5 |
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Angelegenheiten - Stadtentwicklung |
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Ö 5.1 |
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27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB sowie Feststellungsbeschluss |
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A 61/470/2019 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB, erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, wird hiermit beschlossen. 3. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“ |
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02.07.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
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Ö 5.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB, erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, wird hiermit beschlossen. 3. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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04.07.2019 - Hauptausschuss |
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Ö 2.4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB, erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, wird hiermit beschlossen. 3. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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10.07.2019 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 2.4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB, erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, wird hiermit beschlossen. 3. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 5.2 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2-2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Änderungsentwurf des Bebauungsplanes sowie Beschluss zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB |
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A 61/471/2019 |
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Ö 6 |
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Beratung über die Durchführung von Hochbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung |
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Ö 6.1 |
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Energetische Sanierung Grundschule Gerderath
hier: Baubeschluss |
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A 63/311/2019 |
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Ö 6.2 |
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Brandschutztechnische Sanierung Kindertagesstätte Westpromenade
hier: Baubeschluss |
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A 63/312/2019 |
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Ö 6.3 |
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Feuerwehrgerätehaus Erkelenz - Bau einer Atemschutzwerkstatt
hier: Baubeschluss |
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A 63/313/2019 |
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Ö 7 |
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Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung |
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Ö 7.1 |
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Sanierung Eisenbahnbrücken Zum Wahnenbusch, interne Nr. 2 und Kreuzherrenpfad, interne Nr. 8
hier: Aufstellungsbeschluss |
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A 66/395/2019 |
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Ö 7.2 |
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Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltungsprogramm im Jahre 2019
hier: Aufstellungsbeschluss |
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A 66/396/2019 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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