Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung der 1. Änderung der Außenbereichssatzung Genehen, Erkelenz gemäß § 35 Abs. 6 BauGB wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung Genehen, Erkelenz gemäß § 35 Abs. 6 BauGB zu erarbeiten.
3.Über den Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung Genehen, Erkelenz gemäß § 35 Abs. 6 BauGB ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“