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Vorlage - A 63/305/2018  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Kindertagesstätte Südpromenade 31 (Harf-Haus)
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
11.12.2018 
27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Nachdem das Gebäude Südpromenade 31 (Harf-Haus) über lange Jahre als städtisches Verwaltungsgebäude genutzt wurde, waren bis zur Mitte des Jahres 2017 in diesem Haus Flüchtlinge untergebracht. Nachdem das Gebäude zwischenzeitlich leer stand, soll nunmehr ab Sommer 2019 eine Kindertagesstätte in dem Gebäude untergebracht werden, in der ca. 40 Kinder betreut werden sollen.

 

Dazu soll in einem ersten Schritt die rückwärtige Bebauung auf dem Grundstück abgerissen werden. Diese Fläche soll anschließend hergerichtet werden und gemeinsam mit der vorhandenen Freifläche als Außenanlage der Kindertagesstätte hergerichtet werden.

 

Parallel sollen Umbau- und Sanierungsarbeiten im Vorderhaus durchgeführt werden. Dazu soll zunächst die Eingangssituation so gestaltet werden, dass der Zugang über den Innenhof erfolgt und das Erdgeschoss des Gebäudes barrierefrei über eine Rampe erreicht werden kann. Der bestehende Zugang zum Gebäude soll hier baulich etwas erweitert werden, um einen großzügigeren Eingangsbereich zu erhalten. Die vorhandene Holztreppe soll aus Gründen des Brandschutzes sowie der falschen Steigungsverhältnisse gegen eine neue Treppenanlage aus Stahlbeton ausgetauscht werden.

 

In dem Erdgeschoss und dem 1. Obergeschoss wird dann jeweils eine Gruppe angeordnet, die einen Gruppenraum zur Südpromenade und Gruppennebenräume und ausreichende Toiletten zum Hof hin ausweist.

 

Das Dachgeschoss erhält einen Gemeinschaftsraum, einen Raum für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine Teeküche sowie einen Abstellraum. Die vorhandene Stahltreppe im Innenhof bleibt weitgehend erhalten und stellt den zweiten baulichen Rettungsweg für alle Etagen der Kindertagesstätte dar.

 

Die Toilettenanlagen werden insgesamt neu errichtet. Ferner werden alle Bodenbeläge, Abhangdecken, Anstriche und zum Teil Fenster und elektrische Anlagen erneuert.

 

Die Maßnahme wurde während der Phase der Haushaltsanmeldungen an das Hochbauamt herangetragen und musste kurzfristig angemeldet werden. Eine detaillierte Maßnahmeplanung war in der Kürze der Zeit nicht möglich, so dass der Kostenansatz nur grob geschätzt werden konnte.

 

Aktuell werden bereits durch den Bauhof der Stadt Erkelenz Vorarbeiten geleistet, indem vor allem im Dachgeschoss nachträgliche Einbauten zurückgebaut werden und Teile der Deckenkonstruktion freigelegt werden. Dabei war festzustellen, dass die Dachkonstruktion selbst in einem guten Zustand ist, jedoch sind teilweise Deckenbalken über dem Obergeschoss geschädigt und müssen statisch ertüchtigt werden. Eine letztlich belastbare Aussage zu den erforderlichen Baukosten ist daher aktuell noch nicht möglich. Die Verwaltung geht zunächst davon aus, dass die eingestellten Mittel in Höhe von 320.000,- € auskömmlich sind, Mehrkosten in überschaubarem Umfang sind jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auszuschließen.

 

Die Einrichtung soll zum 1. August in Nutzung gehen. Um dieses ambitionierte Ziel einzuhalten wird aktuell vom Hochbauamt die Ausführungsplanung erarbeitet, so dass der Baubeginn mit Jahresbeginn 2019 erfolgen kann. Die Planung wird in der Sitzung anhand von Plänen durch das Hochbauamt erläutert.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Jahr 2019 soll in dem städtischen Gebäudedpromenade 31 (Harf-Haus) entsprechend der Planung des Hochbauamtes eine Kindertagesstätte eingerichtet werden.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die voraussichtlichen Gesamtkosten gemäß Kostenschätzung belaufen sich auf

ca. 320.000,00 EURO.

Die erforderlichen Mittel stehen im Entwurf des Haushaltsplans als Ausgabe-/ Verpflichtungsermächtigung bei dem Auftragssachkonto H 06 02 15 zur Verfügung.