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Vorlage - A 61/447/2018  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV "Golkrather Bruch", Stadtbezirk Golkrath
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
11.12.2018 
27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
13.12.2018 
28. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
18.12.2018 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht über den Geltungsbereich 1.Änderung BBP Nr.IV Golkrather Bruch  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 18.09.2018 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Gokrather Bruch“, Stadtbezirk Golkrath, beschlossen und beschlossen, das Verfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Golkrather Bruch“, Stadtbezirk Golkrath, ist gem. § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Golkrath  und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

 

1.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Grundsätzlich sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Da mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes lediglich bauordnungsrechtliche  Festsetzungen n. § 86 BauONRW konkretisiert werden, ist keine Betroffenheit einer Behörde oder sonstigen Trägers gegeben, so dass auf eine schriftliche Mitteilung verzichtet wurde.

 

2.Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Golkrath wurde mit Schreiben vom 08.11.2018 beteiligt, eine

Stellungnahme liegt daher nicht vor.

 

3.   Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen,  Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 18.09.2018 wurde der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Golkrather Bruch“, Stadtbezirk Golkrath, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 18 vom 21.09.2018 in der Zeit vom 01.10.2018 bis 31.10.2018  öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen.

 

Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im Vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen wird.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Golkrather Bruch“, Stadtbezirk Golkrath, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Golkrather Bruch“, Stadtbezirk Golkrath, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Golkrather Bruch“, Stadtbezirk Golkrath

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht über den Geltungsbereich 1.Änderung BBP Nr.IV Golkrather Bruch (111 KB)