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Auszug - Bebauungsplan Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57", Erkelenz-Mitte, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 6.5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/446/2018 Bebauungsplan Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57", Erkelenz-Mitte, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Orth erklärt, dass sich ein kurzfristiger Änderungsbedarf des Bebauungsplans aufgrund von Ansiedlungsanfragen von klein- und mittelgroßen Betrieben ergeben hat. Die geänderte Erschließung soll dem Rechnung tragen.

 

Ratsfrau Schroer begrüßt die Änderung, da sie die Ansiedlung von mittelgroßen Firmen bevorzugt. Bürgermeister Jansen unterstreicht die strategische Ansiedlungspolitik der Stadt Erkelenz, klein- und mittelständische Betriebe ansiedeln zu wollen und verweist auf das Mitspracherecht der Stadt Erkelenz bei den Ansiedlungen im „GIPCO IV“, das von RWE Power entwickelt wird.


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.   Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte zu erarbeiten.

3.Über den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig