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Vorlage - A 61/450/2018  

 
 
Betreff: Dorfinnenentwicklungskonzept Holzweiler
hier: Das Dorfinnenentwicklungskonzept für Holzweiler soll als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und als Grundlage für weitere Dorfentwicklungsplanungen und Maßnahmen beschlossen werden.
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
11.12.2018 
27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
13.12.2018 
28. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
18.12.2018 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Dorfinnenentwicklungskonzept Holzweiler  

Tatbestand:

Im Rahmen der Förderperiode „NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2020 hat die Stadt Erkelenz für Holzweiler eine Förderung zur Erstellung eines sogenannten Dorfinnenentwicklungskonzeptes (DIEK) in Höhe von 20.000 € erhalten. Übergeordnetes Ziel eines solchen Konzeptes ist eine langfristig angelegte Gesamtstrategie zur nachhaltigen Weiterentwicklung und dem Erhalt des dörflichen Gefüges vor dem Hintergrund des heranrückenden Tagebaus sowie den Lebensumständen (Überalterung, Abwanderung, Nahversorgungsdefizite etc.) im ländlichen Raum.

 

Nach einer Bearbeitungszeit von ca. eineinhalb Jahren, unter intensiver Beteiligung der Holzweiler Bürger und Zukunftsinitiative „Wir In Holzweiler“ wurde durch ein Planungsbüros das Konzept erarbeitet und im Rahmen einer Bürgerveranstaltung am 16.11.2018 vorgestellt.

Zu den Handlungsfeldern Gemeinschaft/ Soziale Infrastruktur, Öffentlicher Raum und Verkehr, Landschaft und Freizeitgestaltung, Bauen/ Wohnen und Energie sowie Landwirtschaft/ Gewerbe und Versorgung wurden Projektideen entwickelt, die in den kommenden Jahren geprüft und umgesetzt werden sollen.

 

Die Reichweite der Projektideen geht von der Umgestaltung der zentralen Grünfläche über die Sanierung der alten Schule bis zur Gründung eines Dorfladens. Die Mitte des Ortes soll zukünftig gestärkt werden und eine neue Rolle als Begegnungs- und Kommunikationsraums erhalten. Die Gestaltung des zukünftigen Tagebaurandes und die Verbesserung des Fuß- und Radwegenetzes sowie die Umgestaltung von Ortseingängen und Straßen sind ebenfalls im Konzept beschrieben.

 

Alle Schritte in der Erarbeitung des Konzepts sowie die Handlungsfelder und Projektansätze wurden im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen und zahlreichen Arbeitskreissitzungen erläutert und abgestimmt. Zur Verstetigung des Prozesses über die Konzepterstellung hinaus bestehen weiterhin zu einzelnen Projekten Arbeitskreise, welche zusammen mit der Stadt an der Detaillierung der Projektideen arbeiten.

 

Auf der Grundlage des entstandenen Dorfinnenentwicklungskonzepts können hiernach einzelne Projekte, Fördermittel des Landes NRW o. a. Fördergeber vorausgesetzt, umgesetzt werden. Dadurch können öffentliche Maßnahmen mit 65% und private Maßnahmen mit 35 % gefördert werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich für Maßnahmen der Gemeinden höchstens 250.000 Euro und für Maßnahmen Privater höchstens 50.000 Euro.

Zur Umsetzung ist für jedes Projekt ein Förderantrag zu stellen. Dazu muss vorher in Abstimmung mit den entsprechenden Fachämtern sowie den Bürgern die Projektidee konkretisiert und mit genauen Kosten und Zeitrahmen beschrieben werden.

 

Als ein erstes zentrales Projekt für die Dorfgemeinschaft soll für die alte Schule eine Machbarkeitsstudie  erstellt werden, um zukünftige Nutzungsmöglichkeiten und eine bauliche Umsetzung zu prüfen.

 

Das Dorfinnenentwicklungskonzept Holzweiler soll in der Sitzung von dem beauftragten Planungsbüro vorgestellt und als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und als Grundlage für weitere Dorfentwicklungsplanungen und Maßnahmen beschlossen werden.

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Das Dorfinnenentwicklungskonzept für Holzweiler wird als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und als Grundlage für weitere Dorfentwicklungsplanungen und Maßnahmen beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Umsetzung aller Projekte ist in der Summe ein Eigenanteil der Stadt Erkelenz von ca. 7,5 Mio. € bei einem Zeitrahmen von ca. 10 Jahren zu leisten. Alle Kosten sind Schätzwerte und werden bei Konkretisierung der Maßnahmen und Projekte im Rahmen der entsprechenden Förderanträge geprüft.

Haushaltsmittel für erste Projekte, u.a. eine Machbarkeitsstudie für die alte Schule und Infrastrukturmaßnahmen, wurden bereits für die Haushaltssatzung 2019 angemeldet. Weitere Projektideen müssen für die Haushaltsberatung 2020 und Folgejahre konkretisiert werden und bedürfen jeweils zusätzlich eines Beschlusses des zuständigen Fachausschusses.


Anlage:

Dorfinnenentwicklungskonzept Holzweiler

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dorfinnenentwicklungskonzept Holzweiler (18519 KB)