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Vorlage - A 61/446/2018  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57", Erkelenz-Mitte, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
11.12.2018 
27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Überscicht über den Geltungsbereich 1. Änderung BBP Nr XIX 4 Gewerbe- und Industriepark Commerden  

Tatbestand:

Ziel und Zweck des mit Bekanntmachung vom 22.08.2018 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte ist die Entwicklung eines Gewerbestandortes am südwestlichen Ortsrand Erkelenz-Mitte, im Bereich des im Regionalplan dargestellten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches.

 

Das Plangebiet südlich der A46, westlich der B57 hat eine Flächengröße von ca. 17 ha. Das Plangebiet ist unmittelbar über die B57 und Kreisverkehrsplatz B57 an das überörtliche und örtliche Verkehrsnetz angebunden.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Festsetzung eines Gewerbe-gebietes (GE) n. § 8 BauNVO sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für einen weiteren Gewerbestandort im Bereich des Gewerbe- und Industrieparks Commerden für die Ansiedlung größere Gewerbebetriebe geschaffen worden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 umfasst eine erste Teilfläche des insgesamt rd. 32 ha umfassenden Gewerbestandortes westlich der 57 / südlich der A46.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte ist erforderlich vor dem Hintergrund des nicht in ausreichenden Umfang zur Verfügung stehenden Angebotes an planungsrechtlich gesicherten und erschlossenen Gewerbeflächen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben mit einem Bedarf an mittleren und kleineren Grundstücken.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes für einen westlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, sollen hierzu in dem rd. 6,5 ha umfassenden Plangebiet mit der Festsetzung einer zusätzlichen Erschließungsstraße und gegliederten Baugebieten die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

 

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Gewerbliche Bauflächen dar. Die Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO im Bebauungsplan ist demnach aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Für die Entwicklung des Gewerbe- und Industriepark Commerden (GIPCO IV) westlich der B57 wurde im Jahre 2015 zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG eine Projektvereinbarung abgeschlossen, die eine Entwicklung von Gewerbeflächen in einer partnerschaftlichen und konstruktiven Zusammenarbeit vorsieht. Vereinbart ist in einem arbeitsteiligen Prozess der Erwerb der für die Entwicklung notwendiger Flächen, die Schaffung des Baurechtes und die Vermarktung der Gewerbeflächen.

Über die Erschließung der Gewerbeflächen soll ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG abgeschlossen werden.

 

In der Sitzung soll der städtebauliche Entwurf vorgestellt, die Aufstellung des Bebauungsplanes 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte beschlossen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes beauftragt, sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß  § 3 Abs. 1 und  § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden.

Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB sind zu beteiligen sowie der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu hören.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere  auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

1.   Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte zu erarbeiten.

3.Über den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Über die Erschließung des Plangebietes soll nach Rechtskraft eines Bebauungsplanes ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG abgeschlossen werden.


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Überscicht über den Geltungsbereich 1. Änderung BBP Nr XIX 4 Gewerbe- und Industriepark Commerden (1210 KB)