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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung der 1. Änderung der Außenbereichssatzung Genehen, Erkelenz gemäß § 35 Abs. 6 BauGB wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung Genehen, Erkelenz gemäß § 35 Abs. 6 BauGB zu erarbeiten. 3.Über den Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung Genehen, Erkelenz gemäß § 35 Abs. 6 BauGB ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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