TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Bericht aus dem Stadtmarketing |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Berichte über laufende Baumaßnahmen |
|
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Angelegenheiten - Stadtentwicklung |
|
|
|
|
Ö 4.1 |
|
|
Einführung einer "Brötchentaste" bei den Parkscheinautomaten in der Innenstadt; Vereinfachung der Gebührenintervalle
hier: Antrag der Fraktionen Bürgerpartei, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FW/UWG sowie FDP im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.10.2016 |
|
|
/018/2017 |
|
Ö 4.2 |
|
|
Investorenausschreibung Grundstücke ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei, Freiheitsplatz-Atelierstraße, Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss zur Durchführung einer Investorenausschreibung und über die Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung |
|
|
A 61/394/2017 |
|
Ö 4.3 |
|
|
Bebauungsplan Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B 57", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B 57", Erkelenz-Mitte, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
|
|
A 61/395/2017 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte ist zu beteiligen.“ |
|
|
|
|
14.02.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
|
|
Ö 4.3 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
|
|
|
|
|
16.02.2017 - Hauptausschuss |
|
|
Ö 2.3 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen
|
|
|
|
|
22.02.2017 - Rat der Stadt Erkelenz |
|
|
Ö 3.2 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen
|
Ö 5 |
|
|
Beratung über die Durchführung von Hochbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung |
|
|
|
|
Ö 5.1 |
|
|
Anbau einer Gymnastikhalle und Umbau der Turnhalle in Schwanenberg
hier: Baubeschluss (Anmerk.: Die Turnhalle in Schwanenberg soll um eine Gymnastikhalle erweitert werden. Gleichzeitig werden die veralteten Sanitärbereiche saniert.) |
|
|
A 63/290/2017 |
|
Ö 5.2 |
|
|
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hetzerath
hier: Baubeschluss (Anmerk.: In Hetzerath soll das alte Feuerwehrgerätehaus abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden.) |
|
|
A 63/291/2017 |
|
Ö 6 |
|
|
Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung |
|
|
|
|
Ö 6.1 |
|
|
Erkelenz, Lövenich, Huppertzhof, Abwassererschließung
hier: Aufstellungsbeschluss |
|
|
A 66/368/2017 |
|
N 1 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 2 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 2.1 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|