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Tatbestand: Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte ist die Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebietes am südwestlichen Ortsrand Erkelenz-Mitte.
Das Plangebiet südlich der A46, westlich der B57 hat eine Flächengröße von ca. 32 ha. Das Plangebiet ist unmittelbar über die B57 und Kreisverkehrsplatz B57 / Luxemburger Straße an das überörtliche und örtliche Verkehrsnetz angebunden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Festsetzung eines Gewerbe- und Industriegebietes n. §§ 8 und 9 BauNVO sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für einen weiteren Gewerbe- und Industriestandort im Bereich des Gewerbe- und Industrieparks Commerden geschaffen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich vor dem Hintergrund des nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehenden Angebotes an planungsrechtlich gesicherten und erschlossenen Gewerbeflächen, insbesondere auch für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben mit einem Bedarf an größeren Grundstücken. Der Gewerbeflächenbedarf wurde ermittelt unter Berücksichtigung der Bauflächenreserveerhebung Bezirksregierung Köln festgestellten Gewerbeflächenreserve sowie dem prognostiziertem Bedarf auf Basis der Inanspruchnahme städtischer Gewerbegrundstücksflächen vorangegangener Jahre.
Für die Entwicklung des Gewerbe- und Industriepark Commerden (GIPCO IV) westlich der B57 wurde im Jahre 2015 zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG eine Projektvereinbarung abgeschlossen, die eine Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen in einer partnerschaftlichen und konstruktiven Zusammenarbeit vorsieht. Vereinbart ist in einem arbeitsteiligen Prozess der Erwerb der für die Entwicklung notwendiger Flächen, die Schaffung des Baurechtes und die Vermarktung der Gewerbeflächen. Über die Erschließung des Gewerbe- und Industriepark soll ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG abgeschlossen werden.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Flächen für die Landwirtschaft dar. Die Festsetzung eines Gewerbe- und Industriegebietes gemäß §§ 8 und 9 BauNVO im Bebauungsplan auf bisher landwirtschaftlichen Flächen erfordert daher die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt mit der bereits eingeleiteten 19. Änderung des Flächennutzungsplanes.
In der Sitzung soll die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte beschlossen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes beauftragt, sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden. Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB sind zu beteiligen sowie der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu hören.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte ist zu beteiligen.“ Finanzielle Auswirkungen: Über die Erschließung des Plangebietes soll nach Rechtskraft eines Bebauungsplanes ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG abgeschlossen werden. Anlage: Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte
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