Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die südliche Erkelenzer Kernstadt, zwischen Süd-/Ostpromenade/Kölner Tor und Bahnhof steht seit mehreren Jahren im Mittelpunkt von Planungen, politischen Entscheidungen und Maßnahmen der Stadtentwicklung.
Mit dem Ziel der Stärkung und Aufwertung der Funktionen Handel, Dienstleistung und Wohnen, der Verbesserung der Infrastrukturausstattung, der Mobilität und Erreichbarkeit sowie der Aufenthaltsqualität in der südlichen Erkelenzer Kernstadt wurden u. a. Maßnahmen der verkehrlichen Entflechtung, der Umgestaltung des öffentlichen Raumes, Standortplanungen für Infrastruktureinrichtungen und Entwicklungsplanungen wie Rahmenplan und Einzelhandels- und Zentrenkonzept sowie verbindliche Bauleitplanungen durchgeführt.
Nach der Umgestaltung der Hauptgeschäftsstraße Kölner Straße und Konrad-Adenauer-Platz, der Entwicklung eines Einzelhandels- und Dienstleistungszentrums in der Atelierstraße, dem Neubau der Sparkasse und der Volksbank ergeben sich mit dem Neubau des Amtsgerichtes neue Entwicklungsperspektiven für eine städtebauliche Neuordnung im Bereich Freiheitsplatz/Atelierstraße/Kölner Straße.
Mit dem Grundstücksareal der ehemaligen Standorte Gesundheitsamt/Polizei und Amtsgericht an zentraler Stelle des südlichen Stadteingangs eröffnen sich auf rd. 8.000 m² Grundstücksfläche des Landes NRW und der Stadt Erkelenz Entwicklungsoptionen, die auch zu einer nachhaltigen Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches innerstädtischer Hauptgeschäftsbereich beitragen können.
Das Areal ist derzeit bauplanungsrechtlich ausschließlich für Gemeinbedarfszwecke (Verwaltung) nutzbar, jedoch werden die Grundstücke nicht mehr für Landeszwecke benötigt, städtische Gemeinbedarfe liegen ebenfalls nicht vor. Für eine Umnutzung vorhandener Gebäudesubstanz ehemaliger Verwaltungsgebäude ist der Sanierungs- und Umbauaufwand gegenüber einer Neubebauung abzuwägen. Eine Veräußerung der Grundstücksflächen an private Investoren zum Zwecke der städtebaulichen Entwicklung des Areals durch Investoren ist zu empfehlen.
Zur Analyse der Entwicklungsanforderungen und Perspektiven wurden eine Potenzialanalyse und Machbarkeitsstudie für das Grundstücksareal erstellt. Die in der Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Ergebnisse sind in öffentlichen Informationsveranstaltungen am 20.01.2016 und 25.10.2016 vorgestellt und zur Diskussion gestellt worden. Begleitet wurde die Erarbeitung durch Gespräche mit interessierten potentiellen Investoren und Entwicklern sowie dem Gewerbeverein.
Grundlage für eine zukünftige Entwicklung des Areals der ehemaligen Standorte Gesundheitsamt/Polizei und Amtsgericht sollen die auf Grundlage der Potenzialanalyse und Machbarkeitsstudie entwickelten Eckpunkte einer städtebaulichen Entwicklung sein. Die Eckpunkte sind in der Anlage der Beschlussfassung beigefügt.
Zur Veräußerung der Grundstücke der ehemaligen Standorte Gesundheitsamt/Polizei und Amtsgericht ist ein dreistufiges Investorenauswahlverfahren, das nicht den Vorschriften des europaweiten Vergaberechts unterliegt, beabsichtigt.
Das Verfahren besteht demnach in einer ersten Stufe aus einem Interessenbekundungsverfahren, in dem eine größtmögliche Anzahl geeigneter Interessenten für das Vorhaben gewonnen werden soll, in einer zweiten Stufe aus einem städtebaulichen Auswahlverfahren, in dem zuvor ausgewählte Interessenten ihr Vorhaben planerisch i. R. eines Investorenwettbewerbs konkretisieren, und in einer dritten Stufe aus einem Bieterverfahren, in dem auf Grundlage eingereichter Beiträge ausgewählte Investoren ein Kaufangebot abgeben.
Nachdem in der zweiten Verfahrensstufe die städtebaulichen, architektonischen Qualitäten und Aspekte geplanter Nutzungen entscheidende Auswahlkriterien sind, ist in der dritten und letzten Stufe, dem Bieterverfahren, die Höhe des Kaufangebotes letztentscheidendes Kriterium. Vorschriften der GO als auch Vorgaben des Landes wird hiermit ausreichend Rechnung getragen.
Für die Bewertung und Auswahl eingereichter Wettbewerbsbeiträge in den ersten beiden Verfahrensstufen, Interessenbekundungsverfahren und städtebaulichen Auswahlverfahren, soll eine Auswahlkommission aus Vertretern des Auslobers, Architekten und Stadtplanern sowie Mitgliedern der Ratsfraktionen gebildet werden.
Das Investorenauswahlverfahren ist mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, der die Eigentümerfunktion für die rd. 5.600 m² umfassenden Grundstücke des Landes wahrnimmt, abgestimmt. Mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb ist über das Investorenauswahlverfahren und die Veräußerung der Grundstücke eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen. Der Entwurf der vertraglichen Vereinbarung ist in der Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. In der Sitzung soll die Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens beschlossen werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss): „1. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse und der Machbarkeitsstudie über das Areal ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei werden zur Kenntnis genommen und die Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung für eine Investorenausschreibung des Areals ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW über die Ausschreibung und Veräußerung der Grundstücke des Areals ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen. 3.Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung eine Investorenausschreibung in einem dreistufigen Verfahren (Interessenbekundungsverfahren, Städtebauliches Auswahlverfahren, Bieterverfahren) durchzuführen und einen o. mehrere geeignete Investoren zu suchen. Für das Städtebauliche Auswahlverfahren ist eine Auswahlkommission unter Beteiligung von Mitgliedern der Ratsfraktionen, unabhängigen Beratern und der Verwaltung zu bilden.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Durchführung der Investorenausschreibung wird Kosten für Beratungsleistungen, Ausschreibung etc. in Höhe von ca. 30.000 EUR verursachen. Die Einnahmen durch Grundstücksveräußerung sind erst nach Durchführung der Ausschreibung zu ermitteln. Anlagen:
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