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Vorlage - A 63/291/2017  

 
 
Betreff: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hetzerath
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
14.02.2017 
16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Feuerwehr Hetzerath soll ein neues Fahrzeug erhalten, das aufgrund der der Löschgruppe Hetzerath zugewiesenen Aufgaben größer sein wird, als das derzeit hier eingesetzte Fahrzeug. Für das neue Fahrzeug wurde es somit erforderlich, eine größere lichte Höhe der Durchfahrt zu realisieren. Dies wäre nach einer Vorprüfung durch das Hochbauamt zwar grundsätzlich möglich, jedoch mit einem hohen Aufwand verbunden gewesen, u.a. wäre der gesamte Bodenaufbau zu erneuern und die Zufahrt neu zu pflastern gewesen, weiter hätte das Rolltor erneuert, bzw. aufgrund des ungünstig verlaufenden Sturzes in der Hallenmitte nur durch ein zweiflügliges Schwenktor ersetzt werden müssen.

 

Unabhängig davon wurde das Hochbauamt beauftragt zu prüfen, ob es möglich sei, einen Anbau für Umkleiden zu errichten, da die bisherigen Umkleidemöglichkeiten sich in der Fahrzeughalle befinden und die Situation mit dem neuen Fahrzeug noch beengter würde. Ferner war zu berücksichtigen, dass zwischenzeitlich auch Frauen Mitglieder in der Löschgruppe sind. Die Prüfung dazu hatte ergeben, dass eine Erweiterung kaum möglich war, der verbleibende Raum zwischen Fahrzeughalle und Bürgersteig der Houverather Straße ließ nicht genug Raum für eine angemessene Erweiterung, im rückwärtigen Bereich würde das Außengelände der Kindertagesstätte erheblich eingeschränkt, zur Straße hin waren die Bebauungsmöglichkeiten durch die erforderliche Zufahrt eingeschränkt.

 

Ferner waren mittelfristig eine Reihe von baulichen Sanierungsmaßnahmen geplant bzw. erforderlich. Daraus ergaben sich folgende Kosten:

 

Erneuerung Toranlage und Hallenboden

15.000,00 €

Pflasterarbeiten Zufahrt

5.000,00 €

Erneuerung Dacheindeckung

15.000,00 €

Erneuerung Heizungsanlage

20.000,00 €

Erneuerung Fenster und Eingangstür

7.000,00 €

 

gesamt:

62.000,00 €

 

In der Gesamtschau der vorgenannten Maßnahmen in Höhe von ca. 60.000,00 € sowie der erforderlichen Baukosten für einen Anbau der Umkleideräume sowie einer Damentoilette in Höhe von 50.000,- € war nach Auffassung von A 63 das bestehende Gebäude grundsätzlich in Frage zu stellen.

 

Da zudem selbst ein umgebautes bzw. erweitertes Feuerwehrgerätehaus die Anforderungen aus der aktuellen DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ und den GUV-Informationen Sicherheit im Feuerwehrhaus nicht einhalten würde, der Neubau dagegen die Möglichkeit bot, unter optimaler Grundstücksausnutzung die erforderlichen Räume vorschriftenkonform anzuordnen, wurde durch das Hochbauamt empfohlen, einen Neubau anstelle eines Um- und Erweiterungsbaues vorzusehen.

 

Die Planung orientiert sich dabei an den Standorten Holzweiler und Katzem, folgendes Raumprogramm wurde vorgesehen:

 

 

 

  •  

Raum für ein Fahrzeug erforderlich, Mindestgröße dafür 4,5 m * 10,0 m,

  •  

separate Umkleiden und WCs für Männer und Frauen,

  •  

aktuell sind 25 Männer und zwei Frauen aktiv, je Aktiven Feuerwehrangehörigem ist dabei eine Fläche nach GUV von 1,2 m² vorzusehen, daraus resultiert eine Umkleidegröße von mindestens 30 m²,

  •  

kleiner Geräteraum vorzusehen (ca. 4,0 m²),

  •  

Schulungsraum in der Größe von ca. 50 m² einschl. einer kleinen Teeküche.

 

Der Entwurf sieht eine Fahrzeughalle mit einem leicht geneigten Pultdach sowie einen Baukörper mit Flachdach für die Umkleiden, den Schulungsraum sowie die Nebenräume vor. Die Erschließung erfolgt in der Fuge zwischen den beiden Bauteilen, die zudem den Raum für die Teeküche sowie ein kleines Büro für die Leitung der Feuerwehr bietet.

 

Die etwas erhöhte Fahrzeughalle wird durch ein farbiges Wärmedämmver-bundsystem geprägt und erhält zur Straße hin eine 3,60 m breite und 4,00 m hohe Toreinfahrt mit einem wärmegedämmten Sektionaltor. Für das Reinigen der Stiefel ist eine Stiefelwaschanlage vorgesehen. Das Mauerwerk wird innen als Sichtmauerwerk ausgebildet und der Boden erhält einen Verbundestrich mit Epoxydharz-beschichtung. Das Dach der Fahrzeughalle wird als Stahlkonstruktion mit gedämmten Trapezblechen ausgeführt. Im rückwärtigen Bereich der Fahrzeughalle befindet sich die Werkstatt sowie ein kleiner Abstellbereich.

 

Der Umkleide- und Schulungsbereich soll mit zweischaligem Klinkermauerwerk ausgeführt werden. Im Sozialtrakt sind ein großer Umkleideraum mit Toilette sowie einem zusätzlichen rückwärtigen Eingang, ein kleiner Umkleideraum mit Toilette für weibliche Angehörige, eine Dusche sowie eine separate Toilette für Besucher und ein Putzmittelraum vorgesehen.

Das innere Mauerwerk wird als Sichtmauerwerk ausgebildet bzw. mit Wandfliesen beklebt. Der Fußboden erhält einen wärme- und trittschallgedämmten Zementestrich mit einem Plattenbelag. Die Stahlbetondecke erhält im Aufenthaltsbereich eine abgehängte Akustikdecke als weiße Rasterdecke mit eingebauten LED-Deckenleuchten. Die Fenster und Außentüren werden aus beschichteten Alu-Profilen mit Wärmedämmglas hergestellt.

 

Die Beheizung des Sozialtraktes und der Fahrzeughalle erfolgt wie im Bestand von der benachbarten Kindertagesstätte, die Warmwasserbereitung wird durch elektronische Durchlauferhitzer bzw. Untertischgeräte gewährleistet.

 

Aus dem Entwurf lässt sich ein BRI von 835 m³ bzw. eine BGF von 190 m² ableiten, daraus resultieren geschätzte Bauwerkskosten von ca. 250.000,- € bzw. Gesamtkosten einschl. Nebenkosten von ca. brutto 290.000,- €.

 

Die Entwurfsplanung ist als Eigenplanung im Jahr 2016 erfolgt, die Ausführungsplanung ist für das 1. Halbjahr 2017 projektiert, der Baubeginn soll im September/Oktober 2017 erfolgen. Der Abschluss der Baumaßnahme ist zum Sommer/Herbst 2018 geplant.

 

Die Planung wird im Ausschuss anhand von Plänen ausführlich erläutert.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„In Erkelenz-Hetzerath soll ein Feuerwehrgerätehaus mit Schulungsraum auf dem bestehenden Grundstück nach den Plänen des Hochbauamtes errichtet werden.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die voraussichtlichen Gesamtkosten gemäß Kostenschätzung belaufen sich auf

ca. 290.000,00 EURO.

Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabe-/ Verpflichtungsermächtigung

im Haushaltsplan bei dem Auftragssachkonto   H 02 15 00 06 

zur Verfügung.