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Vorlage - /018/2017  

 
 
Betreff: Einführung einer "Brötchentaste" bei den Parkscheinautomaten in der Innenstadt; Vereinfachung der Gebührenintervalle
hier: Antrag der Fraktionen Bürgerpartei, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FW/UWG sowie FDP im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.10.2016
Status:öffentlich  
Federführend:Erster Beigeordneter   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
14.02.2017 
16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
16.02.2017 
17. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
22.02.2017 
15. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Fraktionen Bürgerpartei, Bündnis 90 Die Grünen, SPD, FR-UWG, FDP vom 13.10.2016  

Tatbestand:

Mit gemeinsamen Antrag vom 13.10.2016 haben die Fraktionen Bürgerpartei, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FW/UWG sowie die FDP einen Antrag an den Rat der Stadt Erkelenz zur Einführung einer „Brötchentaste“ bei den Parkscheinautomaten in der Innenstadt sowie zur Vereinfachung der Gebührenintervalle gestellt. Die Fraktionen beantragen:

 

  1. Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung soll in den mittels Parkscheinpflicht bewirtschafteten Parkzonen die Möglichkeit geschaffen werden, für 15 Minuten kostenlos zu parken (Brötchentaste).

 

  1. Hierzu sollen die Parkscheinautomaten in der Erkelenzer Innenstadt so programmiert werden, dass für eine Kurzparkzeit von 15 Minuten ein kostenloses Ticket gezogen werden kann und erst bei Eingabe einer gewünschten Parkzeit von mehr als 15 Minuten die Gebührenpflicht, dann ab der ersten Minute, einsetzt.

 

  1. Um die Zeit- und Gebührenintervalle der Parkscheinautomaten einfacher und übersichtlicher zu gestalten, soll die Taktung auf 10 Min = 0,10 Euro umgestellt werden.

 

Die antragstellenden Fraktionen sehen in der Einführung einer „Brötchentaste“ eine Stärkung des Gewerbestandortes „Innenstadt“. Durch die Einführung einer gebührenfreien Kurzparkmöglichkeit für die Erledigung kurzfristiger Besorgungen wird aus Sicht der antragstellenden Fraktionen potentiellen Käufern der Anreiz genommen, zum Supermarkt auf der „grünen Wiese“ oder in Nachbarstädte auszuweichen. Der für die Umstellung notwendige, jedoch aus Sicht der Antragsteller geringe finanzielle Aufwand sowie auch die Verringerung der entsprechenden Erträge aus Parkgebühren sind nach Auffassung der antragstellenden Fraktionen wegen der Vorteile für die Gewerbetreibenden in der Innenstadt zu vernachlässigen. Zudem habe der Gewerbering bereits mehrfach seine Bereitschaft signalisiert, sich an den Umstellungskosten im Rahmen seiner Möglichkeiten zu beteiligen.

 

Schließlich sehen die antragstellenden Fraktionen auch in der Umstellung der Zeit- und Gebührenintervalle eine Vereinfachung. Die jetzige Taktung sei unübersichtlich und führe zu unrunden Gebührenbeiträgen. Die neu vorgeschlagene Taktung von 0,10 Euro pro 10 Minuten wirke dem entgegen, so dass die damit verbundene, der Finanzierung der Brötchentaste dienende Gebührenerhöhung, durch die deutliche Verringerung von Überzahlungen zumindest teilkompensiert werde.

 

Die Verwaltung hat die Kosten für die Umstellung der in der Innenstadt vorhandenen Parkscheinautomaten auf die von den antragstellenden Fraktionen gewünschte Brötchentaste sowie Änderung der Zeit- und Gebührenintervalle ermittelt. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt rd. 9.500 Euro brutto. Hinzu kommen die Umstellungskosten, die vom aktuellen Anbieter des Handyparkens erhoben werden. Durch die beantragten Änderungen müssen auch hier Umstellungsarbeiten vorgenommen werden, die nach Einführung des Handyparkens vom Systemanbieter nicht mehr kostenfrei durchgeführt werden. Das hierzu der Verwaltung vorliegende Angebot beläuft sich 2.000 Euro zzgl. 19 % MwSt. Damit muss für die Umsetzung der von den Fraktionen gewünschten Brötchentaste und der Änderung der Zeit- und Gebührenintervalle mit einem Betrag von rd. 12.000 Euro brutto gerechnet werden. Mittel für diese einmaligen Kosten sind im Haushalt für das Haushaltsjahr 2017 nicht veranschlagt. Ob diese Kosten komplett vom Gewerbering getragen werden oder in welcher Höhe eine Beteiligung – wie von den antragstellenden Fraktionen ausgeführt – erfolgt, ist der Stadtverwaltung nicht bekannt.

 

Neben den einmaligen Umstellungskosten kommen auch die Kosten für den Gebührenausfall als jährlich laufende Kosten hinzu. Zur Feststellung der finanziellen Auswirkungen einer Einführung der Brötchentaste hat die Verwaltung über einen Zeitraum von drei Wochen eine Auswertung bei der Leerung der Parkscheinautomaten im Hinblick auf die Kurzparktickets im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen vorgenommen. Unter Heranziehung der hierbei gewonnen Ergebnisse geht die Verwaltung derzeit  davon aus, dass der Gebührenausfall infolge der Einführung einer Brötchentaste durch die von den antragstellenden Fraktionen ebenfalls beabsichtigte Erhöhung der Parkgebühren von 0,50 Euro auf 0,60 Euro pro Stunde kompensiert wird. Nach Einführung und Umstellung der Parkscheinautomaten sowie zeitgleicher Anhebung der Parkgebühren von zurzeit 50 Cent/Stunde auf 60 Cent/Stunde wäre damit ein laufender Gebührenausfall im Vergleich zu den heutigen Gebühreneinnahmen nicht zu erwarten.

 

Die Verwaltung hat darüber hinaus Erfahrungen anderer Kommunen mit der Einführung einer Brötchentaste ermittelt. Die Erfahrungen sind durchaus unterschiedlich. In der Stadt Mülheim überwogen die negativen Auswirkungen, insbesondere der Rückgang der Einnahmen aus den Parkgebühren. Die Stadt Gütersloh hat einen Testzeitraum von März 2014 – Februar 2015 ausgewertet. Hier sah man in erster Linie die negativen Auswirkungen für den Einzelhandel. So würde die Brötchentaste den Aufenthalt von Passanten in der Innenstadt beschleunigen, da die Brötchentaste  bei den Parkenden einen psychologischen Zeitdruck erzeuge. Dies führt ausweislich der Erfahrungen in der Stadt Gütersloh dazu, dass die Kunden keinen Blick mehr für die Auslagen in den Schaufenstern hätten, stattdessen schnellen Schrittes durch die Straßen liefen, um gar nicht Gefahr zu laufen, dass sich das Gratisticket möglicherweise in eine Verwarnung verwandele. Zudem wurde in der Stadt Gütersloh die kostenlose Parkdauer beim Ziehen des Brötchentickets überproportional häufiger überschritten. Im Vergleich zu den Fällen, in denen die bezahlte Parkdauer überzogen  oder erst gar kein Ticket gezogen werde, sei hier ein geringes Unrechtsbewusstsein bemerkbar.

 

Auch zeigen die Erfahrungen aus anderen Kommunen, dass durch missbräuchliche Nutzung, insbesondere durch Jugendliche, deutliche Kosten durch den zusätzlichen Reinigungsaufwand in der Innenstadt zu erwarten sind.

 

Demgegenüber sieht man in der Stadt Wegberg, die vor einigen Monaten die Parkraumbewirtschaftung einführte und in der Stadt Heinsberg, die kürzlich die Einführung der Brötchentaste im Rat beschlossen hat, positive Effekte für den Einzelhandel.

 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass zurzeit auch geprüft wird, ob noch andere Bezahlsysteme (z. B. die giro-card) eine weitere Servicefreundlichkeit für die Parkenden darstellt. Konkrete Aussagen können hierzu von Seiten der Verwaltung noch nicht gemacht werden.

 

Festzustellen ist, dass die einmaligen Umstellungskosten von 12.000 Euro zu finanzieren sind. Hierzu besteht im Haushalt der Stadt Erkelenz für das Jahr 2017 keine Deckung. Die zu erwartenden Gebührenausfälle werden jedoch durch die Umstellung der Zeit- und Gebührenintervalle voraussichtlich kompensiert.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

 


Finanzielle Auswirkungen:

Einmalige Kosten in Höhe von voraus. 12.000 Euro ohne derzeitige Deckung im laufenden Haushaltsjahr.

Laufende Kosten keine, soweit eine Änderung der Parkgebühren von 50 Cent/pro Stunde auf 60 Cent/pro Stunde beschlossen wird.


Anlage:

Antrag der Fraktionen Bürgerpartei, Bündnis90/Die Grünen, SPD, FW/UWG sowie FDP im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.10.2016

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Fraktionen Bürgerpartei, Bündnis 90 Die Grünen, SPD, FR-UWG, FDP vom 13.10.2016 (928 KB)