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Tatbestand: Bereits seit 2012 wurde durch die Untere Wasserbehörde der Anschluss des Grundstückes „Huppertzhof“ an die öffentliche Kanalisation angemahnt.
Alternativ wäre die bisher dort betriebene Kleinkläranlage, die nicht dem Stand der Technik entspricht, durch eine entsprechende vollbiologische Anlage zu Lasten des Grundstückseigentümers zu ersetzen gewesen.
Durch das Tiefbauamt wurde Kontakt mit dem Grundstückseigentümer aufgenommen. Im Ergebnis hat sich dieser für einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation zu seinen Lasten ausgesprochen.
Die Kostenschätzung für die Maßnahme liegt bei 52.000 Euro. Darüber hinausgehende Aufwendungen werden durch den Abwasserbetrieb getragen. Über das Vorgehen wurde eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Die Verlängerung der Kanalisation wird nach Fertigstellung in das Anlagevermögen des Abwasserbetriebes übertragen.
Die geplante Realisierung der Maßnahme konnte in 2016 nicht umgesetzt werden und soll nunmehr im ersten Quartal 2017 erfolgen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „1.Der Abwasserbetrieb wird beauftragt, die abwasserseitige Erschließung des Huppertzhofes in Lövenich mittels Schmutzwasserkanal gemäß der Plandarstellung 681.1.401 umzusetzen. 2.Der Auftrag hat über das Konto A 11020528 „Erschließung Abwasser Lövenich Huppertzhof“ zu erfolgen. Hier sind per Ermächtigungsübertragung aus 2016 Mittel im Umfang von 40.000 Euro für 2017 bereitgestellt.
Soweit notwendig wird der über die bei Auftragssachkonto A 11020528 bereitgestellten Mittel hinausgehende Bedarf nach Feststellung des tatsächlichen Auftragsumfangs durch Mehreinzahlungen beim Konto A 11020528 gedeckt.“ Finanzielle Auswirkungen: ca. 52.000 €
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