Bürgerinformationssystem
Ratsherr Spalink merkt an, dass ein besonderes Augenmerk bei der Entwicklung der Fläche auch auf das Umfeld unerlässlich ist.
Technischer Beigeordneter stimmt dem zu.
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss): „1. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse und der Machbarkeitsstudie über das Areal ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei werden zur Kenntnis genommen und die Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung für eine Investorenausschreibung des Areals ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW über die Ausschreibung und Veräußerung der Grundstücke des Areals ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen. 3.Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung eine Investorenausschreibung in einem dreistufigen Verfahren (Interessenbekundungsverfahren, Städtebauliches Auswahlverfahren, Bieterverfahren) durchzuführen und einen o. mehrere geeignete Investoren zu suchen. Für das Städtebauliche Auswahlverfahren ist eine Auswahlkommission unter Beteiligung von Mitgliedern der Ratsfraktionen, unabhängigen Beratern und der Verwaltung zu bilden.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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