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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung |
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Ö 2 |
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Bericht aus dem Stadtmarketing |
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Ö 3 |
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Berichte über laufende Baumaßnahmen |
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Ö 4 |
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Angelegenheiten - Stadtentwicklung |
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Ö 4.1 |
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Einführung einer "Brötchentaste" bei den Parkscheinautomaten in der Innenstadt; Vereinfachung der Gebührenintervalle
hier: Antrag der Fraktionen Bürgerpartei, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FW/UWG sowie FDP im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.10.2016 |
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/018/2017 |
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Ö 4.2 |
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Investorenausschreibung Grundstücke ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei, Freiheitsplatz-Atelierstraße, Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss zur Durchführung einer Investorenausschreibung und über die Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung |
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A 61/394/2017 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss): „1. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse und der Machbarkeitsstudie über das Areal ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei werden zur Kenntnis genommen und die Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung für eine Investorenausschreibung des Areals ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW über die Ausschreibung und Veräußerung der Grundstücke des Areals ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen. 3.Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung eine Investorenausschreibung in einem dreistufigen Verfahren (Interessenbekundungsverfahren, Städtebauliches Auswahlverfahren, Bieterverfahren) durchzuführen und einen o. mehrere geeignete Investoren zu suchen. Für das Städtebauliche Auswahlverfahren ist eine Auswahlkommission unter Beteiligung von Mitgliedern der Ratsfraktionen, unabhängigen Beratern und der Verwaltung zu bilden.“ |
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14.02.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
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Ö 4.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss): „1. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse und der Machbarkeitsstudie über das Areal ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei werden zur Kenntnis genommen und die Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung für eine Investorenausschreibung des Areals ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW über die Ausschreibung und Veräußerung der Grundstücke des Areals ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen. 3.Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung eine Investorenausschreibung in einem dreistufigen Verfahren (Interessenbekundungsverfahren, Städtebauliches Auswahlverfahren, Bieterverfahren) durchzuführen und einen o. mehrere geeignete Investoren zu suchen. Für das Städtebauliche Auswahlverfahren ist eine Auswahlkommission unter Beteiligung von Mitgliedern der Ratsfraktionen, unabhängigen Beratern und der Verwaltung zu bilden.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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16.02.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 2.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse und der Machbarkeitsstudie über das Areal ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei werden zur Kenntnis genommen und die Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung für eine Investorenausschreibung des Areals ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW über die Ausschreibung und Veräußerung der Grundstücke des Areals ehemaliges Amtsgericht/Gesundheitsamt/Polizei eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen. 3.Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung eine Investorenausschreibung in einem dreistufigen Verfahren (Interessenbekundungsverfahren, Städtebauliches Auswahlverfahren, Bieterverfahren) durchzuführen und einen o. mehrere geeignete Investoren zu suchen. Für das Städtebauliche Auswahlverfahren ist eine Auswahlkommission unter Beteiligung von Mitgliedern der Ratsfraktionen, unabhängigen Beratern und der Verwaltung zu bilden.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 4.3 |
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Bebauungsplan Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B 57", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B 57", Erkelenz-Mitte, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/395/2017 |
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Ö 5 |
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Beratung über die Durchführung von Hochbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung |
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Ö 5.1 |
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Anbau einer Gymnastikhalle und Umbau der Turnhalle in Schwanenberg
hier: Baubeschluss (Anmerk.: Die Turnhalle in Schwanenberg soll um eine Gymnastikhalle erweitert werden. Gleichzeitig werden die veralteten Sanitärbereiche saniert.) |
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A 63/290/2017 |
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Ö 5.2 |
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Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hetzerath
hier: Baubeschluss (Anmerk.: In Hetzerath soll das alte Feuerwehrgerätehaus abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden.) |
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A 63/291/2017 |
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Ö 6 |
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Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung |
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Ö 6.1 |
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Erkelenz, Lövenich, Huppertzhof, Abwassererschließung
hier: Aufstellungsbeschluss |
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A 66/368/2017 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2.1 |
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(nichtöffentlich) |
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