TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung |
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Ö 2 |
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Bericht aus dem Stadtmarketing |
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Ö 3 |
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Berichte über laufende Baumaßnahmen |
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Ö 4 |
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Angelegenheiten - Stadtentwicklung |
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Ö 4.1 |
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18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen in Katzem), Erkelenz-Katzem
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss |
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A 61/372/2016 |
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Ö 4.2 |
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Bebauungsplan Nr. XIV "In Katzem/Hohlstraße/Zum Eichhof", Erkelenz-Katzem
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB |
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A 61/373/2016 |
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Ö 4.3 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI "Bauxhof", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowieSatzungsbeschluss gem. § 10 BauGB |
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A 61/374/2016 |
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Ö 4.4 |
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Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße/südl. A 46", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB |
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A 61/375/2016 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „.1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ |
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13.09.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
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Ö 4.4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „.1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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15.09.2016 - Hauptausschuss |
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Ö 3.4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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21.09.2016 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 2.4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße- / südl. A 46", Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 4.5 |
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12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/376/2016 |
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Ö 5 |
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Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung |
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Ö 5.1 |
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Erkelenz, Aachener Straße, abwasserseitige Erschließung des ehemaligen REWE-Geländes
hier: Baubschluss |
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A 66/361/2016 |
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Ö 5.2 |
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Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Stadt Erkelenz, Fortschreibung 2016-2021 (Nachtrag gemäß Forderung BezReg. Köln) (Anmerk.: Die Überarbeitung des Abwasserbeseitiungskonzeptes der Stadt Erkelenz soll vorgestellt und dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen werden.) |
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A 66/362/2016 |
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Ö 6 |
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Angelegenheiten - kaufmännische Betriebsleitung |
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Ö 6.1 |
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Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 12 Abs. 2 der Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz vom 05. Oktober 2011 (Anmerk.: Soweit zum Sitzungszeitpunkt eine entscheidungsreife Sitzungsvorlage vorliegt, soll diese dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.) |
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A 20/002/2016 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2.2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2.3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2.4 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3.1 |
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(nichtöffentlich) |
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