TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Bestellung von Schriftführerinnen/Schriftführern |
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A 80/082/2014 |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Werkleitung |
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Ö 3 |
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Bericht aus dem Stadtmarketing |
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Ö 4 |
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Berichte über laufende Baumaßnahmen |
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Ö 5 |
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Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings |
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Ö 5.1 |
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Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen 2015 bis 2017 |
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A 80/083/2014 |
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Ö 5.2 |
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Antrag der Bürgerpartei vom 28.03.2014: Installation von Elektroladestationen für E-Bikes und Elektroautos in der Innenstadt zur kostenlosen Nutzung |
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A 80/084/2014 |
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Ö 6 |
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Angelegenheiten der Stadtentwicklung |
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Ö 6.1 |
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18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem), Erkelenz-Katzem
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/284/2014 |
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Ö 6.2 |
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Bebauungsplan Nr. XIV "In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof", Erkelenz-Katzem
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XIV "In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof", Erkelenz-Katzem, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/285/2014 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich ist zu beteiligen.“ |
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24.06.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
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Ö 6.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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26.06.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 4.3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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02.07.2014 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 2.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße- Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, zu erarbeiten. 3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 7 |
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Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung |
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Ö 7.1 |
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Deckenprogramm 2014
hier: Aufstellungsbeschluss |
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A 66/316/2014 |
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Ö 8 |
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Angelegenheiten der kaufmännischen Betriebsleitung |
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Ö 8.1 |
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Feststellung des Jahresabschlusses des Städt. Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2013 sowie Kenntnisnahme des Lageberichtes |
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A 20/292/2014 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3.2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3.3 |
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(nichtöffentlich) |
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