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In der 1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe wurde aufgrund eines Antrages zur Geschäftsordnung zunächst über die klassifizierten Stadtmarketing-Veranstaltungen 1 – 13 abgestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Danach erfolgte die Abstimmung zur Veranstaltung Nr. 14 „Weihnachtsmarkt“ mit gleichem Wortlaut des Beschlussentwurfes. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingveranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2015 bis 2017. 1. | 26.03.2015 | Osterbrunnen Schmücken | 2. | 03.05.2015 | 7. Fahrradfrühling (verkaufsoffener Sonntag) | 3. | 14./16./17.05.2015 | 64. Reit- und Springturnier | 4. | Mai 2016 | 18. Intern. Grenzlandrallye; findet im 2-Jahres-Rhythmus statt. | 5. | 04. bis 08.06.2015 | 40. Lambertusmarkt | 6. | 14.06.2015 | 18. west city Lauf | 7. | 05.07.2015 | 24. Niederrheinischer Radwandertag; in 2016 in Kombination mit dem Menschenkicker-Benefizturnier | 8. | 11.09. bis 14.09.2015 | Burgkirmes | 9. | 26.09./27.09.2015 | Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag) | 10. | 03./04.10.2015 | 17. Bauernmarkt, Hohenbusch | 11. | 23. bis 25.10.2015 | Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag) | 12. | 27. bis 29.11.2015 | Lecker Weihnachten auf dem Markt mit verkaufsoffenem Sonntag | 13. | 28. bis 29.11.2015 | Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg | 14. | vor. 23.11. bis 27.12.2015 | Weihnachtsmarkt auf dem Johannismarkt |
Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung - | (Über)regionaler Charakter | - | Alleinstellungsmerkmale | - | Besucherzahlen | - | zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale | - | Imagefaktor | - | Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte | - | Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin. | - | Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein. |
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen - | Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung | - | Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen | - | Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc. | - | Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc. | - | Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft | - | Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos | - | Bericht im Stadtkalender | - | Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) | - | Ankündigung auf dem Parkleitsystem | - | Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung | - | Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern“ |
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