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Auszug - Bebauungsplan Nr. XIV "In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof", Erkelenz-Katzem hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XIV "In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof", Erkelenz-Katzem, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/285/2014 Bebauungsplan Nr. XIV "In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof", Erkelenz-Katzem
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XIV "In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof", Erkelenz-Katzem, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem,  wird beschlossen.

2.               Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, zu erarbeiten.

3.              Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich ist zu beteiligen.“                                                                                            


Abstimmungsergebnis: einstimmig