Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Ziel und Zweck der 18. Änderung des mit Bekanntmachung vom 01.09.2001 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Wohnbauflächen mit einer Flächengröße von ca. 2,5 ha in der Ortsmitte Erkelenz-Katzem, südlich In Katzem, östlich Hohlstraße, westlich Zum Eichhof, nördlich Jägerstraße. Die Flächen sind bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der Bereitstellung von Baugrundstücken in einem festzusetzenden Wohngebiet geschaffen werden. Die Anfrage an die Bezirksregierung Köln gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung wurde gestellt, landesplanerische Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen nicht. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt. In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden. Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB sind zu beteiligen sowie der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich zu hören. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hautausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem), Erkelenz-Katzem, wird beschlossen. 2. Über den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem) Erkelenz-Katzem, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich ist zu beteiligen.“ Finanzielle Auswirkungen: Anlage: Übersicht über den Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem), Erkelenz-Katzem
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||